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O. Chronik der Abtei Wadgassen.
Herrn Creditori Zu einem sicheren Vnderpfandt sezt: „Vnusern Weingarten,
Wiesen, acker, feldt Vudt andere gutter, renthen Vnd gefähl Zu Kembt
an der Mosel gegen Zell Vergelegen „Hoff und Warrber“ dan eine
förmliche Obligation — mit siegel Unsereß Hochw. Hr. Prälaten alß
auch Prioris Vndt samtlichen Convents.“
1685 apr. 20. Die versprochene Schuldverschreibung wird in der
Weise gefaßt, daß Abt, Prior und Couvent zu Wadgassen dem Joanni
Michaeli Heinster „der heiligs Schrift doctori und Primitial (der) Pfar—
Kirch, St. Laurentii in Trier ote.“ — Zwansbig Reichsthaler jeden zu fünf—
zig Vier albus Trierischer Wehrung gerechnet Jehrlicher ableßlicher rents
(verkaufen) welcher Verkauff und Kauff geschehen ist umb uns für die
Summe Vierhundert Reichsthaler haubgelt — — — deren Empfang sie
bekennen. Sie geben nun zum Unterpfand ihren eygenen freien Hoff zu
Kenibt im Ham — — wie sie ebenfalls laut einer andern Obligation von
füufhundert Specie Reichsthaler demselben auch Versazt haben also daß der—
selbig minmehr für Reunhundert Reichsthaler dieser beyder Verschreibun
gen Verhafftet.
1685. Obengenannter Schenk erweist sich frech gegen des Klosters
Propst. Auf Klage des Abts befiehlt Herny (Franzose) dem Horthesen
in Saarbrücken, denselben zu verurteilen, dem Propst Ehren Reparation
zu thun mit brennender Kerze in der Hand vor der Kirche und zu öffent—
licher Strafe zu verurteilen, — October 1685. MGteuniouszeit).
1686. Das Capitel zu Wadgassen schreibt an den Generalabt zu
Proͤmontré und sagen, daß sie zur Genugthuung der Indiction (3usam—
menberufung) des Generalcapitels der Prämonstratenser Kirche am Soun—
tag Oantati zu ihrem Procurator (Abgeordneten) ernennen und constituie—
ren (einsetzen) den Religiosen Pater Gotfried Bleyman, einen Professus
od. Canonicus des Abtes von Steinfeld, uun Subprior zu Wadgassen und
Lector theol, um im Namen der Abtei zu erscheinen. — Unterzeichnet:
Conradus Piscator-Prior, Henricus Böes-CEircator, Ricolaus Roden-Pro—
visor, Nicolaus Schrembgen-Senior und Gotfried Bleyman-Subprior.
1687. Die Wadgassischen Dörfer (Pfarr Wadgassen, Bons und
Ensheim) sollen von der Landesabgabe der Grafschaft Saarbrücken
zahlen (d. h. von dem Landbezirke — die Städte St. Johann-Saar—
brücken nicht mitgerechnet; gegen die ganze Grafschaft macht der abteiliche
Beitrag !/10 aus).
1688. Die Zeitumstände benutzend setzt sich die Abtei Wadgassen
wieder in Besitz der seit 1631 von den Grafen entzogenen Ortschaften
Neunkirchen und Spiesen. — Später wird davon ausführlicher die
Rede sein.
1690. Beratung des Capitels zu Wadgassen über die Berufung eines
Abgeordneten zum Nationalkapitel des h. Norbert in Paris.
1690 mai 5. Samuel Bruch, Einnehmer von St. Arnual verkauft
für sich, seine Frau und seine Töchter an den Abt Marx von Wadgassen
und sein Kloster !/18 des großen Zehnten der Pfarrei Püttlingen im Köl—
lerthal für 90 Silberthaler.
1691 mai. 16. Der Edelmann Devaux d'Achy wohnuhaft zu Blies—
ransbach wird vom Abt zu Wadgassen als Richter und Amtmann bestellt.
Unterzeichnet: Pierre Marx Abt von Wadgassen, Nicol. Roden Subyprior