1657- 1661.
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in summe miseria ét pressura et excursionibus et depraedationibus
profuit (er die schwierigsten Drangsale, wie kluterdrückungen, Über—
fälle und Plünderuugen hat dulden müssen). Nachdem 1659 die Lande
unter die drei Brüder geteilt worden, habe der Besitzer von Saarbrücken
ihn wieder gedrängt. Nun behauptet der Abt: 1.) Das Verlangen des
Hrafen, er müsse den Abt bestätigen, sei reine „presumptio“ (Vermessen—
heit), es sei bei 5226 seiner Vorgänger nicht geschehen. Die Grafen ge—
lüsteten nach Wadgasser Gütern, wie sie auch St. Arnual und Neumünfter
eingezogen, seien nur von Lothringen daran gehindert worden. Weil man
1580 keinen Lothringer gewählt, so habe der Herzog das Kloster besetzen
lassen. 2.) Joh. Berensis habe 1607 zuerst Reversales ausgestellt, wie
auch sein (des Gretsch) Vorgäuger 1634, dem sei er 16360 gefolgt, er
jabe geweigert. 1634 sei ein „prefoctus“ (Vogt) des Grafen bei der
Wahl zugegen gewesen, habe nicht gesagt, ob etwas anderes geschehen;
ob dem Abt vom „Prefectus“ die Schlüssel übergeben worden, wisse er
nicht, glaube er sei nur dagewesen, damit kein Unrecht geschehe oder Frem—
der gewählt werde. Joh. Berensis habe Güter zerstreut, sei mit Hunden
auf die Jagd gegangen. 4.) Dieser habe auch zuerst dem Grafen die
Jiechnungen vorgelegt, er sei seit 1628 im Kloster, es seien keine gelegt
worden von seinem Vorgänger, weil sie nichts gehabt, die meisten Güter
lagen in Lothringen. 5.) Die jüngeren Möuche seien ohne den Grafen
eingetreten, neulich habe er vier aufgenommen, „praofectus“ habe es nicht
erlauben wollen, „er habe ihre professio angenommen und sich Graf ersetzt.“
3.) Reversales seien diesmal anders als früher, habe sie nicht unter—
schrieben. 7.) Die Dokumente seien nach „Befehlt“ von Kaiser Max von
Lothringen verwahrt worden, danach 1580) dem Kloster zurückgegeben,
achher in Saarbrücken unter der Hand des Grafen gewesen, dann wieder
dem Kloster zurückgegeben, aber im Klosterhause in Saarbrücken verwahrt
— dann habe sie der Graf in seine Registratur bringen lassen, (er, der
Abt), habe uun die meisten wieder. (Vergl. 1642.)
So beklagt sich der Abt auch bei Trier, daß der Graf von Saar—
brücken von ihm Revers verlange, daß er (der Abt) seine Bestätigung
tachsuche, ohne seine Erlaubnis keine Novizen aunehme, im Monat Juli
Rechnung vor ihm lege, der Graf berufe sich auf den Abt Berensis. Abt
Hretsch bittet schließlich um Hilfe.
1661 mrz. 26. Der Prater Nic. Schrembgen von Wadgassen bittet
den Wadgasser Probst Samuel Bruch in Saarbrücken, ihm eine Abschrift
des Reverfses, den Abt Berres ausgestellt, zu schicken.
1661 apr. 25. Der Abt Ph. Gretsch erklärt an Saarbrücken, er
sei nach Abgang des Johannes von Lieven von Convent gewählt, habe
aber der gefährlichen und geschwirden Zeiten und der Herrschaft Abwesen—
heit halber weder „nomination, praesentation, confirmation und placet
erhalten können, huldigt daher jebt erst dem Grafen Gustav Adolph —
nachdem die Wahl von Graf genehmigt.“
1661 mai 24. Die Saarbrücker Räthe: Bernhard Wölflin, Joh.
Jacob Coran und Joh. Georg Pfeiffer berichten an den Grafen, sie seien
am 21. Mai nach Wadgassen gekommen, daselbst 15 Conventualen an—
wesend und 5 abwesend. Ph. Gretsch sei nach Ableben des Johann von
Lieven vor mehr als 20 Jahren ohne Saarbrücker Wissen gewählt worden,