Full text: Geschichte der Abtei Wadgassen

O. Chrouik der Abtei Wadgassen. 
und ab sein — verzeihen sich einander. Kläger verspricht unter Hand. 
schlag Unterwürfigkeit; der Abt aber muß 450 Fres. Strafe zahlen. 
c. 1620. Ensheim beklagt sich beim Abt, daß er den Heimeier ge— 
pfändet um 5 Gulden, weil er keine Rechnung gestellt, er hätte es nie 
gethan, uund weiter die Gemeinde um 4 Gulden, weil sie ohne Bastgen 
Müller Erlaub ön Irrten gethan (gtezecht hätten) und jeden Fuhrmanun1 
Gulden, da sie für den Müller nicht fahren wollten und von Gemeinde 
noch 8 Gulden wegen Frevel gegen den Dahlmüller — Hätten Alment 
umsumt (Gemeindeland umzäunt) und Weg und Steg gemacht, da sei Hei— 
meier (Müller B) nicht dabei gewesen, hätten wie immer dabei Irrten ge— 
than. Bastgen habe sich onnachbarlich gegen die Gemeinde gezeigt, daher 
hätten die Fuhrleute . .. nicht für ihn fahren wollen, hätte können die 
Ormesheimer ansprechen, die auch zu seiner Mühle gehören — Gemeinde 
hätte Holzäpsel hinter der Dahlmühle genommen, die dem Dahlmüller aber 
nicht gehören — bitten um Nachlaß der Strafen, da anuch noch vorig 
Jahr alle Feldfrucht durch Hagel in verderbliche Pfade gebracht — durch 
letzte Kälte sei Samen im Feld erfroren. 
1620 nov. 28. Abt Johann von Berres stiftet zum Gymnasium in 
Saarbrücken 2000 Gulden. — A. Köllner. 
Als der Graf die lutherische lateinische Schule in Saarbrücken an— 
legte, hatte ihm Joannes de Berres dazu jährlich 100 Gulden versprochen. 
— Amnales; vergleiche auch ao 1097 und darauffolgenden Bericht. 
1621 oct. 20. Der Convent von Wadgassen macht sich strengere 
Statuten. Dieselben zeugen noch von einem guten Geiste im —V 
1622 ian. 14. Verhandlung mit den Leuten von Ensdorf über 
Zehnten. 
1622. Die Trierer wollen eine Visitation und Reformation im 
Kloster vornehmen, sie soll aber nicht im Kloster sondern auswendig (2) 
gehalten werden, sagt der Abt in seinem Brief an den Oberamtmann 
Hagen von Saarbrücken. 
1623. Ensheim gibt Saarbrücken 10 Malter — Zweibrücker Maß — 
Schirmhafer — 9 Malter 2 Faß Saarbrücker Maß. 
1623 dez. 23. Der Abt von Wadgassen bittet, daß der Graf ge— 
statte, daß die vom Grafen publicierte Münz-, Tax— und Provisionsordnung 
noch nicht in Wadgassen eingeführt werde, sondern daß die abteilichen 
Unterthanen noch den Reichsthaler zu 2 Batzengulden bis nächstes Jahr 
bezahlen dürften — wird zugestanden. 
1624 mai 27. Herr Thomas Bruch, Wadgasser Propst, nebst 2 
Unterthanen von Ensheim, erscheinen vor Meyer und Gericht zu Saar— 
brücken und erbietig die schuldigen Abts-Onadern zu verschaffen, begehren 
Lad oder Leitergeld. — Herrn Gericht die alte Stadt-Rechuung durch⸗ 
gesehen, und finden nicht, daß man etwas davon schuldig, sondern die 
schuldigen Ouadern werden jedes Jahr richtig eingeführt. Seind aber 
etliche viel Jahr solche 300 Quadern, weil die Stadt deren nicht bedürftig 
gewesen, von den Ensheimern Jahrs mit 7 Gnulden bezahlt worden. 
1624. Alle Unterthanen von den Grafschaften Saarbrücken und 
Saarwerden, Abtei Wadgassen, Ämter Wellingen und Blieskastel sollen 
alles, was sie zu verkaufen haben, zu beiden Grafschaften öffentlichem 
Wochenmarkt bringen, nichts heimlich oder im Hause verkaufen.
	        
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