594- 1607.
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auff vndt ab etwa 12 — etwa 11 — auch anderweylen 10 Malter
4 Faß. — An Hawar 36 Fuger.“
Daraus erhielt der Pfarrer die Hälfte, muß aber dafür „daß miß
hrott, Win, liechter bestellen vnd dem Cappellan der den Cantzel betritt,
seynen Willen machen“, die andere Hälfte bekam das Kloster. Von dem
Cinkommen mußte die Schatzung erlegt werden — ist meyn theill gewest
20 frank. Er bittet nun um seinen „abgescheidt“ und will dem Über—
bringer wohl thun. Demnach scheint er nicht in das Kloster zurückkehren
zu wollen, oder es ist ein Weltgeistlicher. — Original in Wadgassen.
1600. Der Teutsch Orden hat Güter zu Lisdorf, welche vom Kloster
Wadgassen angekauft werden. Köll. Reg.
1660 dez. 4. Thomas Bruch, Wadgassischer Propst (zu Saarbrücken),
erschien (vor Meyer und Gericht), bringt vor zur Contribuiernng der Reichs—
steuer nichts schuidig zu sein, dieweil der Wadgassische Hof und die Propstei
bou bürgerlichen Beschwerden befreit gewesen und noch sei. — Bescheid:
„Herrn Mayer und Gericht samnmt Zugeber wissen ihn Herrn Propsten nicht
der Reichssteuer zu entheben, sintemal der Hof niemalen exemt noch befreit.
Herr Propst ist erbietig, seiner Handthierung wegen zu contribuiren, der
Propstei jedoch ohne Nachteil.“
c. 1601. In Ensheim ist der Pfarrer Cornelius Aldebach gestorben;
der Graf von Saarbrücken setzt den lutherischen Prediger Quirin Steinbach
hin, „der sogleich alle Bilder ete. entfernte, Taufstein fortschaffte, Procession
berbot und gegen Katholiken hart handelte — verbot auch das Glocken—
geläute bei Gewittern — bei harter Strafe wird dem katholischen Pfarrer
bon Ormesheim verboten nach Ensheim zu kommen.“ Trotzdem blieben
die Katholiken standhaft und blieben es auch, da der Graf ihren vielen
Klagen und Bitten kein Gehör schenkte und die katholischen Fürsten von
Lothringen, Metz, Trier und selbst der Kaiser, welche um Hilfe angefleht
vurden, dieselbe nicht bringen konnten. — Annales nach Jungk.
Das waren schlimme Zeiten für das Kloster, darunter es sehr zu
leiden hatte. Der Abt stand leider nicht auf der Höhe seiner Aufgabe.
Er sührte ein scandaloses Leben sagen die Annales. Er geriet darum in
immer größere Abhängigkeit gegen den Grafen, welcher nicht versäumte,
diese Schwäche zu seinem Vorteil auszunutzen. Das Kloster sieht sich bei—
liahe vollständig vom Grafen regiert. Die Conventualen rufen ihn sogar
gegen den Abt um Hilfe au. Der Graf aber sieht sich gar nicht veranlaßt,
den Abt zur Ordnung zu mahnen, statt dessen verhindert () er sogar eine
Visitation, die der Ordensgeneral 1597 im Kloster zu Wadgassen ab—
halten will. Dieser schickt nun einen Coadjutor. Dem widerspricht wie—
derum der Graf, und auch der Convent weist den Coadjutor ab, da er
freie Wahl habe — 1599.
Der alsdann vom Convent zum Coadjutor gewählte und confirmierte
Johannes Freyling resigniert schon 1600 wegen seiner Jugend — und
erhält, so lange er im Kloster bleibt, 20 Quart Weizen, 10 Quart Hafer
und ein Schwein. Auch 1601 weist Saarbrücken den Ordensgeneral ab,
der nun selbst eine Revision in spiritualibus (in geistigen Angelegenheiten)
halten wollte.
1607 mrz. 9. vermachte der Abt Claudius Bisten von Wadgassen
während feiner Krankeit seiner Magd Dorothea von Marttill ein verfallenes