Full text : Geschichte der Abtei Wadgassen

1580 - 1581.

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1581 mrz. 27. Bericht des Convents an den Propst Eichelberger in
Saarbrücken über das was sich zugetragen, als der Coadjutor Karl Hor—
nung eingezogen, der Convent bittet den Propst, er solle sich nach Speier
zum apostolischen Rotar begeben, dem die Sache zu erklären.
1581 mai 10. Der Herzog von Lothringen schreibt an den Grafen
Philipp von Nassau-Saarbrücken, daß der Abt von Wadgassen sich etliche
Zeit seines Gotteshauses entäußert habe, woraus böse Exempel erwachsen.
Er habe daher die Wadgasser Einkünfte in Lothringen mit Beschlag be—
legt, bis der Abt wieder zurückkehre; die Mönche hätten auch das Kloster
»erlassen, er habe Karl Hornung zum Coadjutor ernaunt.
1581 aug. 23. Nassau-Saarbrücken und Lothringen vergleichen sich
wegen verschiedener Streitpunkte und schließen einen Vertrag ab, der
i. a. auch die Rechte beider Staaten bezüglich des Klosters definitiv
seststellte.

Der Passus concernons dieses Vertrages hat nach dem Promemoria
S. 39,40 folgenden Wortlaut:
„Soviel das Closter und Gotteshanß Wadgassen betrifft, haben wir Herzog
Carl für uns und unsere Nachkommen, gedachtem unserm Vetter Graf Philipp⸗
sen nud seinen Nachkommen, Grafen zu Saarbrücken zu guten, auf alle Ge⸗—
rechtigkeiten, Aνονtαεten, Sourerdinetę, die wir hätten und vermeint zu haben
in und au berührtem Closter und der Pfarr Wadgassen, und auf deren Dör—
fern und Unterthanen hiermit in Kraft gegenwärtiger Vergleichung und Trantaction
 cecirt und verziehend, doch hierinnen ausgeuommen, und vorbehalten
»ie Sotrerdinetd auf den Dörfern und Unterthanen und Gefällen, so zu gedach⸗
tem Closter gehörig, und in unserm Herzogthum Lothringen gelegen, und ge—
sessen, auch uns die general und ertraordingri Schatzung zu erlegen, und zu
geben schuldig seynd, und über dieses sollen noch mögen. Wir einige Gerechtig⸗
keit auf gedachtem Closter und dessen Zugehörigen suchen, noch fordern, und
wollen auch ermeldtem unsern Vettern, Graf Philippsen, alle Obligution und
Keverfal Brief, so uns von gedachtem Closter Abten und Convent hiebevorn
zugestellt worden seynd, übergeben lassen, und damit alle künnftigen Weiterungen
und Disputationen fürkommen und vermicden werden, so haben wir Herzog
Karl und Graf Philipps uns verglichen, daß Wir, zum ehesten es geschehen
mag, Markstein zu Unterscheidtung berührtes Klosters und Pfarren Wadgassen
und der Oerter id Wegend däran anstoßend, so in unserm Herzogthum Loth⸗
ringen gelegen, setzen wollen lassen, jedoch uns Herzog Carlen und unseren
Nachkommen das Geleit und dessen Gerechtigkeit, so weit sich das über das
Herzogthuu Lothringen und Grafschafft Saarbrücken, von Walderfingen aus
his in die Mitte der Fluß oder Bach Bießten bey Spurker-Brücken erstrecken
thut ꝛc. ꝛc. ꝛc.“
Das Kloster Wadgassen, welches als beständiger Zankapfel zwischen
den streitenden Staaten eine geraume Zeit hindurch den größten Schaden
zu erdulden hatte, mochte wohl in Ansehung der vielen Belästigungen
diesen Vertrag mit Freuden begrüßt haben; doch sieht es sich jetzt ganz
an Saarbrücken ausgeliefert, welches eben die Reformation eingeführt hat
und welches damit der Wirksamkeit des Klosters in seinem eigensten Wesen
direkt entgegenwirkt. Eine Unterstellung unter die lothringische Souveräne—
tät wäre dem Kloster zuträglicher gewesen und wurde jedenfalls auch mehr
            
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