O. Chronik der Abtei Wadgassen.
frohnden. In seiner Rechtfertigung an den Saarbrücker Rat bestreitet der
Abt, daß zu viel verlangt werde, die Unterthanen müßten Backholz ꝛc.
fahren „14 Tage im Jahre gegen Essen“, eine Aufforderung zu Jagd—
frohnden sei nur bittweise und zwar vor 18 Jahren geschehen.
1580 wai 23. beklagt sich der Abt bei dem Pfalzgrafen, daß der
Förster von Kirkel 64 Stück Holz (Bäume) in Entzheim habe hauen las—
sen ohne seine (des Abtes) Erlaubnis und verlangt Ersatz.
1580 iun. 4. Wiedernm klagt der Abt, daß man mit bewaffneten
Soldaten und 200 Bauern das Holz weggefahren und 3 Ensheimer, die
sich widerseßlich gezeigt, nach Zweibrücken eingesteckt habe.
1581 fobr. 4. Von Saarbrücken wird an Wadgassen geschrieben,
daß die Lente von Werbel, Hostenbach und Schaffhausen sich beklagen,
daß der Abt ihnen wegen verweigerter Jagdfrohnden ein Pferd gepfändet
habe, es seien Saarbrücker Schirmverwandte, soll Dinstag. 7. auf Kanzlei
vor Hofmeister sich eiufinden, daß die Sache untersucht werde.
1581 febr. 24. Lothringen schreibt au den Vorstand des Prämonstra—
tenser-Ordens, daß Nassau-Sagarbrücken behanpte, Wadgassen gehöre unter
seine Obrigkeit, es sei aber lothringisch; es bittet, die betreffenden titres
(Urkunden) zu suchen — Nassau Saarbrücken wolle die Mönche verjagen.
1581 mrz. 10. Genannter Karl Horing (auch Hornung genannt)
will, auf eine Bulle des Papstes Gregor XIII. gestützt, sich als Coadjutor
aufgenommen wissen. Dem widersetzt sich aber der Convent, sowie auch
der Abt, der inzwischen seinen Irrtum eingesehen. Der Abt hatte nämlich
zu Rom eigenwillig einen Coadjutor begehrt; dem Papste war der Genannte
von den Bischöfen von Trier, Metz und Toul und vom Herzog eupfohlen;
herrschende Kriegs- und Ketzernöte führte man an, um die Notwendigkeit
der Anstellung eines Coadjutors darzuthun. Der Couvent aber will sich
das Wahlrecht nicht nehmen lassen, und auf Veranlassung von Saarbrücken
will selbst der Abt nichts mehr von dem Coadjutor wissen.
Dieser griff nun am 10. März 1581 mit 200 lothringischen Sol—
daten das Kloster an, setzte sich in Possession, indem er die Thüren er—
brechen und die Schlüssel wegnehmen ließ und zwang nun den Abt, ihm
das Prämonstratenser-Kleid zu geben. Darauf hielt er einen tüchtigen
Schmaus im Kloster und schlug dann seine Residenz in Wallerfangen
anf. Er läßt sich 10 Fuder Moselwein geben und 100 Florin, welche
in Trier deponiert waren und mit Hilfe des lothringischen Amtmannes
alle Einkünfte des Klosters aus Lothringen nach Wallerfangen bringen.
Ferner kam man überein, der Intrnsus sollte als Ausgaben, die er zur
Erhaltung der Bulle gemacht habe, 900 Kronen erhalten. So lange er
das Prämonstratenser-Kleid trage, solle er in Wallerfangen im Ordens—
hause wohnen und ihm dorthin jährlich 60 Malter halb Weizen, halb
Hafer, zwei fette Schweine, 10 Wagen Heu, 6 Wagen Stroh und zwei
Fuder Wein aus Kembt geliefert werden — und noch anderes. Von
Wallerfangen aus sucht er auf die Mönche in Wadgassen einzuwirken,
läßt sie zu sich kommen und will sie vom Gehorsam gegen den Abt ab—
spenstig machen — Annales nach Jungk und Schmitt.
1581 mrz. 24. So wird es jetzt klar, was jener Brief des Amt—
mannes von Lothringen au den Herzog zu bedeuten hat und warum der
Abt ins Gefängnis gesetzt werden soll.