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Erstlich, daß Ihre Fürstl. Durchl. etwas zu unmlld bericht sey worden, dann
dieser eligirter Herr nit sei einer fremden Nation, sondern nechst bei dem Kloster in
rinem Törflein, Werbel genannt, nicht über zween Büchsenschüß von dem Gottes—
hausz geboren ist, welches dem Gotteshauß Wadgassen eigenthümlichen zustehet, und
augehörig ist, allein und keinem andern Herrn, und dieweil daun das Looß durch
die Election also gefallen, und er vor sein Person das Gotteshauß eigen und ange—
vörig ist, haben wir verhofft Cuer Fürstl. Durchl. Edict unverletzlich geschehen seyn.
Am Andern die begehrte Fundation Euer Fürstl. Turchl. zum Bericht uffzu—
egen, ist er in solchem Euer Fürstl. Durchl. zu unterthänigstem Gehorsam zu will—
fahren gutwillig gewesen, und unseren Prioren alsbald abgefertigt in unser Be—
hbanßung zu Saarbrücken samt unserem Schreiber nachsehung zu thun, ob die Fun—
dation vorßanden wäre, sanmt anderen Privilcgien, alßbald mitzubringen; da aber
ille Ding nach beschehenenn Ueberfall durch den Wohlgebohrnen unsern gnädigen
Herrn von Nassau ꝛc. zuversiegelt gewest, haben wir uns erbotten da ihme ziemliche
Dilation mag gegeben werden, und zugelassen werden, wolle er glaubwürdige Copey,
so er im Kaysers. Cammergericht zu Speyer zu erlangen verhoffe, uffs ehest ihne
möglich, Eucr Fürstl. Durchl. selbst oder einem andern praesentiren und ufflegen
lassen, welches alles dem Edelen und Ehren-Vesten Junckern Christoffel yon Haußen
zut Willeus sind ꝛc.
Zum Tritten, dieweil daun die Election, und erlangte Confirmation bey uunsers
Ordens Geueral-Vicarien zu Sanet Maria in Nemoribus in Lothringen nach unsers
Gotteshauß langen hergebrachten Gebrauch und Gerechtigkeit Ener Fürstl. Durchl.
ohne einigen (als wir verhoffen) Nachtheil und derselbigen Praejudicio geschehen,
dermög der Fundation, Privilegien, und auch derselben bey dieser Regierenden Kay—
serlichen Mafestät erlangten Coufirmation, welche Euer Fürstl. Durchl. in Originali,
wo möglich, oder aber in glaubwürdiger Copie praesentirt soll werden, daraus
Fuer Fürstl. Durchl. genugsamen und satten Bericht gnädig vernehmen werden,
tnseren erwehlten und confirmirten Herrn sammt uns, als sein Conveunt, gnädigst
dabey schützen und schirmen, und auch uns des schwehren und unverschuldeten In—
falls, so unserem Gotteshauß zu vorigem vielfältigen erlittenen Schaden in die
Läuge zu unwiderbringlichem Schaden und Verderben erreichen wird, gnädigst ab—
schaffen, Tero wir als Euer Fürstl. Durchl. arme Caplanen zu allen schuldigen
Pflicht, uud Gehorsam unterthänuigst thun befehlen.
Adam Werbel, Abt zu Wadgassen. Cornelius Armbroster, Prior.
Ir. Johannes Grün. Fr. Alexander Rohr ꝛc. ꝛc.
Nach anderen Berichten hatten die Lothringer alle „Thuren, Gemach,
Kasten und Truhen zu Trümmern geschlagen und des Klosters Diener
mit gespannten Büchsen vergewaltigt, den Abt mit lästerlichen Worten
ser war ihnen zu Füßen gefaällen) geschmähet und ine die Schlüssel abge—
sommen, wollen Klosterbrief und Siegell haben, insonderheit die fundation.“
Der Abt wird seiner Verwaltung eutsetzt, deren er sich „underzogen“, die
Klosterleute bleiben „eingespehrt'. Graf Hausen schreibt an Christoph von
Hausen, den lothringischen Amtmann von Siersberg, als den obersten der
Besehlshaber. Diefser aber nimmt den Brief nicht an; inzwischen zehrt
die Besatzung in Wadgassen alle Vorräte des Klosters auf, oder nimmt
iusbesondere allen Wein, Fleisch, Korn ete. mit Gewalt weg. Schließlich
waren über 3900 Maun da, Landleute aus den AÄmtern Schaumberg,
Siersberg ete., sowie auch fremde Schützen aus Nanzig. Das Saarbrücker
Wappen wird abgerissen und dafür das lothringische eingemauert, ver—