Gorm
Parteien sind, da, so dachte ich, müsse man, um die Wahrheit zu
erfahren, beide reden lassen.
Faft alles, was wir von der Abteigeschichte überhaupt wissen,
verdaüken wir natürlich den Annalen oder sonstigen Litteralien des
Klosters. Die Documente desselben beginnen mit der Stiftungs—
urkunde; dann wuchsen im Laufe der Jahrhunderte die Urkunden
und sonstigen Schriftftücke ansehnlich heran, sodaß die Abtei eine
nicht unansehnliche Registratur besaß. Von den Büchern dürfte das
Seelbuch — ber animarum oder necrologium — wohl das älteste
sein. Solche Seelbücher, sagt Köllner, fanden sich in allen Klöstern,
da in denselben die Tage bezeichnet wurden, an welchem das ganze
Jahr hindurch die Sechunessen oder Jahrgedächtnisse für verstorbene
Fundatoren oder Geschenkgeber gehalten werden sollten; bei jedem
Namen war gewöhnlich äangegeben, was derselbe geschenkt hatte.
Diese Seelbücher gaben in der Folge Anlaß zur Anlegung sogenannter
Saalbücher, in welchen die wichtigsten Urkunden eingetragen waren,
welches Saalbuch zugleich als Lägerbuch oder Kataster diente, da
man in demselben die Rechte und Einküufte der Abtei verzeichnet
hatte. Beiläufig in der Mitte des 18. Jahrhunderts wurde hier
auch ein Repertorium angelegt, in welchem die Güter, Rechte und
Einkünfte sümmarisch verzeichnet waren und welches das sogenannte
Saalbuch ergänzen sollte. Demselben Zwecke dienten auch die Prästa—
tionsregister, deren eines noch in neuester Zeit beim Abbruch der alten
Bouser Kirche unter dem Dach derselben aufgefunden wurde. Ein
zweites Register dieser Art befindet sich in den Ensheimer Papieren,
ein drittes in den Papieren von Köllner. Eine unzählbare Menge
von Kauf-, Schenk- und Tauschakten; viele Verträge, Transactionen
und Proceßakten; Bestätigungsurkunden und Schutzbriefe, Pfandbriefe
und Schuldverschreibungen, verschiedenerlei Protokolle und Reverse,
Anstellungsurkunden und Abberufungsschreiben, Weistümer, Jahr—
gedinge und die Acten des Hochgerichkes 2c. ꝛc. bildeten das Kloster—
ärchiv, welches in Reihen von vielen Schachteln wohl geordnet und
registriert in der Bibliothek aufbewahrt wurde. Außerdem besaß
jede Meyerei ein Gerichtsbuch, jede Gemeinde ein Bannbuch; Stan—
desregister und Kirchenrechnungen waren bei den Pfarrämtern zu
finden, werden, aber heute in der Regel bei den Bürgermeisterämtern
aufbewahrt. Überdies schrieb um das Jahr 1700 der Mönch Konrad
Piscator die Annalen des Klosters. Den vielen Processen zwischen
der Abtei Wadgassen und der Saarbrücker Regierung verdanken
ihren Ursprung: 1.) Eine größere Denkschrift des Klosters vom Jahre
1727; 21) Melchior von Ludolph, Kaiserlicher Kammer-Assessor in
Wetzlar: Sammlung von Consultationen und Decisionen des Reichs—
kammergerichts in Wetzlar — Frankfurt 1731; 3) Karl Friedrich
Schöpf, Kurstfürstlich Brandenb. Hofrat in Wetzlar: Vom Ursprung
und dem Geschlechte der Grafen von Saarbrücken (In Oetters histo—
rischer Bibliothek-NRüruberg 1753); 4.) Streitschriften: a. ein Manu—
script-Wadgassen contra Saarbrücken — 1753 bis 1758; v. eine
Druückschrift —— Saarbrücken contra Wadgassen c. 1758. Endlich
gab die Aufhebung des Klosters demselben Anlaß zu: 1.) einem