Full text : Fest-Schrift zum 50-jährigen Jubiläum der Grube Heinitz

Der Gesanmtbetrag der von Heinitzer Bergleuten aus der Kuappschaftskasse
entlichenen Kapitalien betrug am 1. April 1897 32040 Mke.
Die Zahl der bezüglichen Schuldner belief sich auf 49 Mann.

14. Gewährung von Unterstützungen an Bergleute
und deren Angehörige.
Neben den dem Herrn Minister und dem Königlichen Oberbergamt zu Bonn
zur Unterstützung hülfsbedürftiger Hinterbliebener von Bergleuten und nothleidenden
pensionierter Bergleute zu Gebote stehenden Mitteln sind bei den Berginspektionen Fonds
zur Unterstützung aktiver in bedrängter Lage befindlicher Bergarbeiter vorhanden.
Von der Berginspektion VIl sind aus diesen Mitteln in Einzelbeträgen von
10 -50 Mk. in den Rechnungsjahren 1894/95 und 18953/96 je 1300 Mk. gewährt
worden. Im Rechnungsjahre 1896,97 sind aus denselben 900 Mk. gezahlt.
Von dem Vorstande des Saarbrücker Knappschaftsvereins sind durch Ver—
mittelung der Grubenbetriebskasse zu Heinitz an Unterstützungen für aktive und inaktive
hülfsbedürftige Vereinsgenossen in den Kalenderjahren 1894, 1895 und 1896 985,
bezw. 1120 und 1110 Mk. gezahlt.

15. Bergmannskohlen.

Die Einrichtung der Bergmanns-Deputatkohlen ist sehr alt. Eine wesentliche
Aenderung zu Gunsten der Arbeiter erfuhr dieselbe durch den Allerhöchsten Erlaß
dom 10. Dezember 1873, in welchem die verheiratheten ständigen Bergleute am
reichsten bedacht wurden.
Seit dem 1. Januar 1891, nach Verschmelzung der Klasse der ständigen mit
der der unständigen Knappschaftsgenossen, werden sämmtlichen aktiven Knappschafts—
mitgliedern des Saarbrücker Reviers, welche als solche mindestens eine dreijährige
ununterbrochene Arbeitszeit auf den Staatswerken erreicht haben, jährlich 2,5 t Kohlen
dem Verheiratheten und 1,25 t dem Unverheiratheten gewährt.
Der für eine Tonne zu zahlende Betrag beläuft sich zur Zeit auf 3 Mk.
Die Einrichtung bedeutete in den Etatsjahren 1894 /95, 1895/96 und 1896/97
für das Bergwerk Heinitz ein Geschenk an die Arbeiter von 47 5398,30, bezw. 50 754.,55
und 58 776,00 Mk.

16. Gemeindeberechtigungskohlen.
Die zum Gewinnungs- und Selbstkostenpreife an die berechtigten Gemeinden,
Elversberg, Spiesen und Heinitz, gelieferten Kohlenmengen — 1550 kg für jeden
Haushalt und je 25 kg für je 3 volle à Land — hatte in den verflossenen 3
Rechnungsjahren für die Berginspektion VII eine Mindereinnahme von 10688,36,
bezw. 13360,55 und 11796.36 Mk. zur Folge.

17. Lehrerkohlen.

Zur Hebung des Schulwesens in den bergmännischen Ortschaften durch Heran—
ziehung eines genügenden und guten Lehrerpersonals ist den Elementarlehrern — zum
ersten Male im Jahre 1821 — unentgeltliche Lieferung von Kohlen zugebilligt
worden.
Diese Einrichtung besteht auch zur Zeit noch.
            
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