J
13
—
—
*
—
—
7
—
25
—
FX
Betrag
des
Jezahlten
dranken⸗
dahr.
2
25
2*
2*
&
2
—
S7
—
— .
55
—8
*
2
9.
1804 450278 787, 63
805 6503 8057283
8064788 79 18896
Betrag
Betrag
der
Wittwen—
*
7
der
nvaliden—
- h
Pension
unter⸗
stütz⸗
ungen
— 357 —D 300,6460 245,05
7 377562 166 84354646488,90
x 399 wons op R
Betrag
der
Waisen—
unter⸗
stütz⸗
ungen
20373
21030
22371
Auf den
Kopf der
Inva—⸗
liden
368,75
376,62
385,68
Auf den
Kopf der
Wittwen
168,75
171,06
173,49
Auf den
Kopf der
Waisen
37,738
37,42
37,29
Die obigen Zahlen bieten jedoch bei Weitem kein vollständiges Bild über die
den Arbeitern des Bergwerks Heinitz und deren Angehörigen aus der Knappschaftskasse
gewährten Leistungen. Eine große Anzahl der in Betracht kommenden Leute wohnt
in der Nähe anderer Berginspektionen des Saarreviers und erhält daher die Bezüge
in Invaliden-, Wittwen- und Waisen-Geld durch Vermittelung der Kassen der letzteren.
Der Saarbrücker Knappschaftsverein bildet eine besondere Kasseneinrichtung zur
jelbstständigen Durchführung der Invaliditäts- und Altersversicherung.
Nach dem bezäüglichen Statut enthalten die Knappschaftsbeiträge der Arbeiter
die nach dem Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetze zu zahlenden Beträge und
die Knappschaftspensionen die gesetzlichen Renten ohne Trennung.
Im Jahre 1894 wurde auf dem Bergwerke Heinitz 1 Alterspensionär be—
schäftigt, 1895 und 1896 empfingen 2 Mann der Belegschaft Altersrente. Dieselben
bezogen insgesammt 192 Mk., bezw. 236,39 Mk. und 384 Mk.
Die leichter erkrankten Werksarbeiter werden durch die Revierärzte des Saar—
brücker Knappschaftsvereins behandelt.
Die einer besonderen Wartung und Pflege bedürftigen Kranken, sowie Augen—
leidende finden in dem für die Bezirke der Berginspektionen VI, VII und VIII in
Neunkirchen bestehenden Knappschaftslazarethe, bezw. in der Klinik des knappschaft⸗
lichen Augenarztes zu St. Johann Aufnahme und Pflege.
Für die erste Wundbehandlung ist auf dem Bergwerke Heinitz ein Heilgehülfe
Auf beiden Grubenabtheilungen sind zweckmäßig ausgestattete Krankenstuben zur
vorläufigen Aufnahme der Verunglückten eingerichtet, in welche die Letzteren nöthigen⸗
falls auf fahrbaren Krankenbahren gebracht werden.
Zum Transport der Erkrankten in das Knappschaftslazareth und die Heimaths—
orte steht auf dem Werke jederzeit ein Krankenwagen bereit.
Außer den auf gesetzlicher Grundlage beruhenden Benefizien erwirkt der Knapp—
schaftsverein seinen in Preußen wohnenden Mitgliedern die Berechtigung zum freien Schul—
unterricht für deren schulpflichtige Kinder, sowie Lieferung der Schulbücher.
Für die Kinder nichtpreußischer Vereinsgenossen werden Schulgeld- und
Bücherentschädigungen gewährt.
hätig.