Full text: Fest-Schrift zum 50-jährigen Jubiläum der Grube Heinitz

Die Nachfrage nach Kaffee ist naturgemäß vor und nach der Schicht, ius— 
besondere seitens der von der Grube entfernt wohnenden Arbeiter, welche den Heim— 
weg täglich zurücklegen, recht lebhaft. 
Nach Sonn- und Feiertagen, bei Rückkehr der Schlafhausbewohner aus der 
Heimath, steigert sich der Besuch der Kaffeeküchen erheblich. 
Der Kaffee wird den Leuten je nach Wunsch entweder in Tassen zu 0,4 Liter 
für 2 Pfenmnige — mit 2 Stück Zucker für 3 Pfennige — oder literweise für 
5 Pfennige verabreicht. 
Außerdem können die Bergleute in der Kaffeeküche verschiedene Eßwaaren, wie 
Brod, Käse, Wurst und dergleichen in guter Qualität zu niedrigen Preisen erhalten 
Bier und andere geistige Getränke werden nicht verabfolgt. 
Auf Grubenabtheilung Heinitz werden im Durchschnitt täglich etwa 100 J, auf 
Dechen 50 bis 60 1 Kaffee verkauft. 
Eine dritte im Jahre 1889 im Schlafhause IV in Verbindung mit der daselbst 
befindlichen weiter unten erwähnten Bierwirthschaft eingerichtete Kaffeeküche erfreut 
sich ebenfalls lebhaften Zuspruchs. 
Der Verkauf in den Kaffecküchen wird von geeigneten von der Berginspektion 
hestimmten Personen gegen festen Monatslohn besorgt. 
Die Kaffeeküchen sind seiner Zeit vom Consumverein der Grube Heinitz ein— 
gerichtet und bewirthschaftet worden. Der Berginspektion stand jedoch das Aufsichts— 
recht zu. Vom 1. Januar 1894 ab hat die letztere auf Antrag des Vorstandes des 
Confumvereins die Kaffeeküchen in eigene Verwaltung genommen. 
Der bei den Kaffeeküchen erzielte Reingewinn dient lediglich zur Deckung der 
Verwaltungskosten derselben. 
Sämmtliche genannten Anstalten erfreuen sich eines stets steigenden Besuches. 
8. Bierwirthschaft im Schlafhause IV. 
In dem Schlafhause IV sind 3 Zimmer zur Bierwirthschaft eingerichtet. 
Während der Sommermonate wird ferner hinter dem Schlafhause eine Gartenwirth— 
schaft betrieben. 
Die letztere wie die erstere ist lediglich für die Belegschaft des Bergwerks bestimmt. 
Die Wirthschast steht unter Aufsicht der Berginspektion, welche u. a. auch die 
Preise festsetzt. 
9. Das bergmännische Versammlungshaus. 
Das gegenüber dem Grubenwirthschaftsgebäude im Jahre 1873474 erbaute 
Versammlungshaus von 22 m Länge und 11w Breite enthält einen geräumigen Saal. 
Derselbe dient in erster Linie zu dienstlichen Versammlungen von Beamten und 
Arbeitern, sowie zur Abhaltung patriotischer und bergmännischer Festlichkeiten. 
Im Laufe der nächsten Zeit wird der Raum durch Anbau vergrößert werden, 
da hierzu dringendes Bedürfniß vorliegt. 
10. Knappschaftliches. 
Welch erhebliche Summen aus der Saarbrücker Knappschaftskasse an Kranken— 
geld, Invalidenpension, Wittwen- und Waisen-Unterstützungen nach dem Bezirke der 
Berginspektion VII abgeführt werden, zeigt nachstehende Zusammenstellung:
	        
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