Persönliches.
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„Wenn Freiherr von Stumm unter mißbräuchlicher Anwendung
eines Bibelworts die Redaktion des „Evangelischen Wochenblatts“ des
VBoykotts des zeitigen Druckers anklagt, so protestieren wir gegen diese
gänzlich verkehrte Darstellung. Die Kündigung des Vertrags ist auf durch—
aus ordnungsmäßige Weise geschehen, nachdem sie zur Notwendigkeit ge—
worden war. Durch die geschäftliche Abhängigkeit des Druckers von Frei—
herrn von Stumm sahen wir uns der Möglichkeit beraubt, eine gebotene
Verteidigung in unserem eigenen Organ zu führen. Wir billigen deshalb
öffentlich die aus zwingenden Gründen geschehene Kündigung.“
Hierzu sei erklärend und ergänzend noch folgendes bemerkt.
Schon wiederholt hatte der Drucker in solchen Artikeln, die ihm
gegen die politische oder soziale Auffafsung des Freiherrn von Stumm
zu verstoßen schienen, eigenmächtig Korrekturen oder Streichungen
vorzunehmen sich erlaubt. Dazu gesellten sich durch die örtliche
Entfernung zwischen Redaktion und Druckerei (Saarbrücken-Neun—
kirchen) je und je Schwierigkeiten technischer und anderer Art, so
daß das Wochenblatt-Komitee schon anfangs 1895 den einstimmigen
Beschluß gefaßt hatte, den Druckort zu verlegen. Der Redakteur
trug aber mit Rücksicht auf die freundschaftlichen Beziehungen,
welche sich zwischen dem Drucker und ihm in dem jahrelangen Ver—
kehr herausgebildet hatten, immer wieder Bedenken, das ihm ge—
gebene Kündigungsrecht in Vollzug zu setzen, bis endlich ein neues
Vorkommnis die Kündigung zur unabweisbaren Pflicht machte.
Im Februar dieses Jahres nämlich weigerte sich der Drucker, einen
die soziale Thätigkeit der Pfarrer beleuchtenden und verteidigenden
Artikel im Wochenblatt zum Abdruck zu bringen. Er verweigerte
den Abdruck eingestandenermaßen einzig und allein aus Furcht
vor der Ungnade des Freiherrn von Stumm und nicht, wie
dieser irrtümlich behauptet, „um einer oder sogar mehreren Injurien—
klagen aus dem Wege zu gehen.“ Ist doch der betreffende Artikel
nachher in der „Saarbrücker Zeitung“ unverändert erschienen und
völlig unbeanstandet geblieben. So waren wir denn nicht mehr
Herr im eigenen Hause, konnten weder „Erklärung“ noch „Protest“
im eigenen Organ veröffentlichen und sahen uns daher zur Be—
hauptung refp. Wiedergewinnung unserer Freiheit sowie zur Ab—
schüttelung fremder, unberechtigter Einflüsse gezwungen, dem Drucker
zu kündigen und den Druckort aus dem freiherrlichen Bannkreis zu
verlegen. Ist das nun „Boykott“, wie es Freiherr von Stumm
unter versuchter Anschwärzung unserer Handlungsweise zu nennen