s6
Persönliches.
richtigeren, weil wortgetreuen Auffassung des Sophismus ssollte
wohl heißen: Sophisterei) zeiht, so müssen wir ihn dagegen der
offenbaren Begriffsverdrehung beschuldigen. Gern aber haben
wir Akt davon genommen, daß Redner die hiesigen Geistlichen
überhaupt mit den „Unholden“ nicht identifiziert wissen will. Warum
aber, so fragen wir, ist solche Klarstellung nicht eher erfolgt?
Dann wäre viel Aergernis erspart geblieben.
Die Lieblosigkeit, die sich in der Rede kundthut, sei durch
folgendes charakterisiert. Freiherr von Stumm glaubte uns daraus
einen Vorwurf machen zu müssen, daß wir in der einen Nummer
Herrn Stöcker geradezu „cajolieren“ (beschmeicheln) und in der
andern den Hofprediger E. Frommel glorifizieren, und sagte dann
wörtlich folgendes: „Meine Herren, Frommel und Stöcker in einem
Atem zu glorifizieren, ist genau so, wie wenn Liebe und Haß,
Feuer und Wasser, ja Himmel und Hölle in einen Topf
geworfen würden.“ (1)) Was wir also für eine einfache For—
derung der Gerechtigkeit und Pietät halten, daß hervorragenden
Männern, die sich, jeder in seiner Weise, um Kirche, Volk und
Vaterland wohl verdient gemacht haben, die gebührende Anerkennung
gezollt werde, das erklärt Freiherr von Stumm für eine „Inkon—
sequenz“, ja für ein Vermischen von Himmel und Hölle. Wie doch
der Zorn lieblos und ungerecht macht! Wir glauben in der That
etwas gerechter und duldsamer zu sein, als Freiherr von Stumm.
Doch genug der Vorbemerkungen. Der Hauptangriff gegen
uns entwickelte sich in zwei kühnen Vorstößen. Der erste bestand
in der Anklage auf Boykottierung des zeitigen Druckers,
der zweite in der Anschuldigung unseres Blattes auf Stellung—
nahme zugunsten derschristlich-sozialen Agitation. Die erste
Anklage enthält eine sittliche Beschuldigung, die zweite ist als poli—
tischer Vorwurf gemeint, da unser Blatt, wie Redner urteilt, „neuer—
dings in die politische Polemik, wie es scheint, auch durch diese
unglückselige christlich,soziale Verirrung geraten sei.“
Was die erste Anklage anlangt, so dürfen wir dieselbe durch
den bekannten „Protest“ der evangelischen Geistlichen vom
20. April er. für ebenso sachlich als entschieden zurückgewiesen,
widerlegt und erledigt halten. Wir bringen darum die betreffende
Stelle hier nochmals zum Abdruck: