Full text : Freiherr von Stumm-Halberg und die evangelischen Geistlichen im Saargebiet

Persönliches.

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Herr Freiherr von Stumm hat dann, trotz meiner Erklärung vom
5. März, mir wieder vorgeworfen, daß ich bei einer Versammlung wegen
der Eingemeindung von St. Arnual nach Saarbrücken von der Halberger
Hütte, also gegen ihn geredet und gesagt hätte, der Bürgermeister werde
bei Widersetzlichkeit gegen die Halberger Hütte „geschwenkt“. Dem gegen—
über erkläre ich wiederholt und zwar nicht in der Absicht, etwas abzu—
schwächen, was ich gesagt hätte — das habe ich nicht nötig — daß
ich den Ausdruck „Halberg“ oder „Halberger Hütte“ absichtlhich ver—
mieden und nur den „Brebacher Hütte“ gebraucht habe. Ebenso wenig
habe ich mich des Ausdruckes „geschwenkt“ bedient. Wer mich kennt, weiß,
daß dieser Ausdruck zu niedrig ist, als daß ich ihn, zumal bei einer öffent—
lichen Rede, in den Mund nehmen könnte.
Hiermit ist die Sache für mich abgethan. Ich bin kein persönlicher
Feind des Herrn Freiherrn von Stumm, aber allerdings ein Feind seines
Systems, das sich mir je länger je mehr als das System der brutalen Ge—
walt unter völliger Nichtachtung des unveräußerlichen Rechts jeder anderen
Persönlichkeit enthüllt hat. Ad. Zillessen, Superiutendent.
Nach den vorausgegangenen Erklärungen erübrigt noch die
Beleuchtung der Abtrennung der Gemeinde Brebach von St. Arnual
und die Darlegung der wirklichen Ursachen der Entfremdung oder,
wie Freiherr von Stumm sagt, der Feindfschaft zwischen ihm und
dem Superintendenten Zillessen.
Güdingen-Bübingen war zurzeit der Reformation eine selb—
ständige Pfarrei, die nach den Verwüstungen des dreißigjährigen
und des Reunionskrieges letztlich mit St. Arnual verbunden wurde.
Brebach gehörte zu St. Arnual. Im Laufe der Zeit war die Be—
völkerung so angewachsen, daß die Loslösung der Gemeinden
Güdingen und Bübingen von St. Arnual und die Wiedererrichtung
einer selbständigen Pfarrei Güdingen-Bübingen von der Kirchen—
behörde ins Auge gefaßt wurde. Nachdem bereits 1839 diese Frage
angeregt und in den Jahren 1854 und 1864 weiter darüber ver—
handelt worden war, wurde sie 1877 von neuem aufgegriffen und
auf Veranlassung des Königl. Konsistoriums von dem Superinten—
denten ein ausführliches Projekt ausgearbeitet. Damals schon hat
er sich für die gleichzeitige Abtrennung des Ortes Brebach von
St. Arnual und Vereinigung desselben mit Güdingen-Bübingen
ausgefprochen. Aber erst im Jahre 1884 kam es zu ernstlichen
Verhandlungen mit den Beteiligten. Mittlerweile hatte Herr Ge—
heimrat Stumm, nachdem er auf Schloß Halberg Wohnung ge—
nommen, zu Brebach eine Kirche aus eigenen Mitteln erbaut, wo—
durch nach Auffassung des Superintendenten, da sowohl Guüdingen
            
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