Full text : Freiherr von Stumm-Halberg und die evangelischen Geistlichen im Saargebiet

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Persönliches.

maßgebend.“ Am 18. Dezember erklärte Herr Zillessen also: „nur die
oͤrtlichen Verhältnisse sind maßgebend“ und ein paar Wochen darauf erklärt
er: „wir müssen uns trennen, weil der Bürgermeister in den Händen der
Halbergerhütte ist.“ Ich halte diesen Widerspruch für keinen Beweis von
zroßer Offenheit.“
Darauf erschien unterm 16. April 1896 nachstehende Er—
klärung des Superintendenten Zillessen:
„Herr Freiherr von Stumm-Halberg hat nach Zeitungsberichten es
für angemessen erachtet, in der Neunkircher Versammlung vom vorigen
Sonntage mich in meiner Abwesenheit persönlich anzugreifen. Trotz
meiner Erklärung vom 5. März ds. Is. beschuldigt er mich wieder der
persönlichen Feindschaft gegen ihn und sucht diese Beschuldigung dadurch
glaubhaft zu machen, daß er sie mit der versagten Aufnahme eines meiner
Söhne auf sein Burecau in Verbindung bringt. Es hat mir einige Mühe
zemacht, die bald vierzehn ) Jahre zurückliegenden Dinge in meinem Ge—
düchtnis wieder auszugraben. Im Jahre 1882, in welcher Zeit ich sehr
häufig auf den Halberg kam, habe ich Herrn Freiherr von Stumm um
jeinen Rat gebeten, ob es vorzuziehen sei, daß mein Sohn, der im Herbst
die Gewerbeschule zu Saarbrücken als Schüler der Prima verlassen sollte,
den Beruf als Ingenicur oder als Kaufmann erwähle. Es ist mir nicht
mehr erinnerlich, ob ich bei dieser Gelegenheit eine Aufrage wegen Auf—
nahme meines Sohnes auf das Bureau des Herrn Freiherrn stellte, sondern
nur, daß damals weder in Neunkirchen noch in Brebach eine Stelle offen
war. Der Eindruck, der mir von jener Unterredung geblieben ist, ist ledig—
lich der, daß Herr Freiherr von Stumm in durchaus freundlicher und
wohlwollender Weise mir seine Meinung darlegte. Nach diesem Vor—
falle hat das gute Verhältnis mit dem Herrn Freiherr von Stumm noch
Jahre lang gedauert; ich habe noch im Jahre 1886 die kirchliche Trauung
seiner zweiten Tochter vollzogen. Was gibt nun dem Freiherrn das Recht,
meiner Haltung ihm gegenüber so kleinliche und in meinen Augen ver—
ächtliche Beweggründe unterzuschieben? Eine auderthalb Jahrzehnte dauernde
Feindschaft wegen Nichterfüllung einer Anfrage!
Die Entfremdung datirt erst aus späterer Zeit, und ich sollte aller—
dings durch einen Vorfall mit einem anderen von meinen Söhuen erfahren,
bis zu welchem Grade sie gediehen war. Dieser Sohn hatte soeben sein
Staatsexamen als Arzt bestanden — es war im Frühiahr 1800 — und
der damalige Hüttenarzt, Herr Dr. Münster, welcher ihn kennen und schätzen
gelernt hatte, hatte ihn um Vertretung während einer vierwöchentlichen
Erholungsreise gebeten. Kurz vor Antritt der Reise machte nun Herr
Dr. Münster Herrn Freiherrn von Stumm Mitteilung von dieser Ab—
machung, worauf letzterer erklärte, er dulde nicht, daß mein Sohn die Ver—
tretung übernehme wegen des Verhältnisses, in dem er zu mir, dem, Vater
stehe. Dies Vorkommnis scheint doch genau so auszusehen, als ob damals
eine starke persönliche Feindschaft uf Seiten des Herrn Freiherrn
gegen mich vorhanden gewesen wäre:
            
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