Full text : Freiherr von Stumm-Halberg und die evangelischen Geistlichen im Saargebiet

Persönliches

45

gesetzt, sondern von ihr gewählt wird, und daß es uralt rheinische Ge—
pflogenheit ist, den Superintendenten als primus inter pares (der Erste
unter Gleichen) zu bezeichnen. Ich muß die Geistlichen der Synode vor
dem durch nichts zu begründenden Vorwurf in Schutz nehmen, daß sie so
schwache, unselbständige Naturen seien, um, wenn ihnen ein Wink von oben
gegeben würde, selbst gegen ihre Ueberzeugung sofort Folge zu leisten. Die
Geistlichen der Synode Saarbrücken sind selbständige, gewissenhafte und
überzeugungstreue Männer, die ihrer Ueberzeugung nicht wegen eines freund—
lichen oder ungnädigen Blickes willen von oben her entgegenhandeln—
Es wird dann weiter ein Bericht über die Bürgerversammlungen in
St. Arnual wegen der Eingemeindung dieses Ortes nach Saarbrücken gegen
mich verwertet. Diesen Bericht hat der „General-Anzeiger“ in der Nummer
vom 20. Februar gebracht. Ich habe sofort gesehen, daß derselbe die
Thatsachen vollständig entstellt, und Wahres mit Falschem in ganz merk—
würdiger Weise mit einander vermischt, und habe zuerst daran gedacht,
eine Berichtigung zu fordern, bin aber nachher davon abgestanden in der
Erwägung, daß diese Sache sich am ersten im Sande verlaufe, wenn man
sie sich selbst überlasse. Ich habe allerdings jetzt erkannt, daß ich meine
Gegner, trotz ihrer bisherigen Leistungen, nicht richtig beurteilt hatte. Die
Sache verhält sich folgendermaßen: Von den Gegnern der Eingemeindung
war auch mit Emphase die von den Vütern ererbte Selbständigkeit, die es
gelte, zu bewahren, ins Treffen' geführt worden. Dem gegenüber betonte
ich, daß die Selbständigkeit von St. Arnual gar nicht mehr bestehe, es habe
keinen eigenen Bürgermeister, sondern sei durch Personalunion mit Brebach
verbunden und der Bürgermeister von Brebach, sei er wer er wolle,
müsse immer auf die Brebacher Hütte Rücksicht nehmen, so daß gegebenen
Falles unmöglich die Interessen von St. Arnual an erster Stelle stehen
könnten. Nach dem ganzen Zusammenhang meiner Worte hatte ich nur
von Verhältnissen, von Sachen gesprochen; irgend eine Bezugnahme
auf Perfonen mußte mir völlig fern liegen und wurde außerdem absichtlich
von mir vermieden. Ich habe deshalb mit Vorbedacht das Wort Halberg
oder Halbergerhütte nicht gebraucht, geschweige denn, daß ich nur im Ent—
ferntesten auf Herrn Bürgermeister Fritsch, dem ich nicht lange vorher das
Vertrauen der Bürgerschaft bezeugt hatte oder auf den Herrn Freiherrn
von Stumm-Halberg hingedeutet hätte. Der Bericht des „General-Anzeigers“,
der in seiner gestrigen Nummer von Falschmünzerei der Geist—
lichen redet, schiebt mir dessenungeachtet das Wort Halberg unter und
bergißt nicht, es noch mit Gänsefüßchen zu versehen. Herr Freiherr von
Stumm-Halberg hat nun wohl auf Grund dieses Berichtes, also jedenfalls
in gutem Glauben, an der Spitze des „General-Anzeigers“ eine Erklärung
ganz persönlicher Art gegen mich erlassen. Ich habe darauf der Redaktion
des „General-Anzeigers“ folgende Berichtigung, deren Aufnahme ich auf
Grund des Vreßzgesetzes fordere, zugestellt:

„Der Erklärung des Freiherrn von Stumm-Halberg vom 3. März
gegenüber beschränke ich mich darauf, folgendes zu konstatieren:
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.