38 Bericht über Gründung eines ev. Auskunftsbureaus im Saargebiete.
anderen oft recht zweifelhaften Rechtsbeiständen ihr angebliches Recht
zu erzwingen suchten, und häufig erbittert und unzufrieden wurden.
Die Gefahr lag nahe, daß die aus der hochherzigen kaiserlichen
Initiative hervorgegangenen Arbeitergesetze nicht sozialversöhnend,
sondern infolge der herrschenden Unkenntnis die Unzufriedenheit
mehrend wirken würden. Dem wollten wir durch fachmännische
Rechtsbelehrung entgegenwirken. Bei Gelegenheit eines in dem
Arbeiterverein Dudweiler gehaltenen Vortrages des Herrn Rechts-—
anwaltes Dörmer über das Alters- und Invaliditätsgesetz wurde
der Gedanke an eine Rechtsauskunftsstelle zuerst angeregt, worauf
sich der Genannte sofort bereit erklärte, jedem Mitgliede eines
evang. Arbeitervereins unentgeltlich Rat und Auskunft zu erteilen,
soweit es sich nicht um — sondern um Versicherungs-,
Unfall- und anderen mit dem Arbeitsverhältnis zusammenhängende
Sachen handele. Damit war eine Einrichtung des Verbandes der
Evang. Arbeitervereine geschaffen, welche in dieser Form mehrere
Jahre segensreich wirkte. Der Großindustrie hat dieselbe zu Klagen
so wenig Anlaß gegeben, daß, wie sich später zeigte, die groß—
industriellen Vereinigungen von ihrem Vorhandensein nicht einmal
Kenntnis hatten.
Als später der katholische Volksverein in St. Johann ein
Volksbureau errichtete und mit großem Geschick Reklame für das—
selbe machte — was wir stets vermieden hatten —, als sich ferner
dieses Bureau in seiner Organisation unserer Einrichtung überlegen
zeigte, lag die Gefahr vor, daß in nicht geringer Zahl auch evan—
gelische Arbeiter dem kathol. Volksverein beitreten, und daß sie so
unter ultramontanen Einfluß kommen könnten. Da außerdem der
Wunsch nach einer engeren Verbindung der einzelnen Vereine mit
Herrn Rechtsanwalt Dörmer behufs Rechtsbelehrung ihrer Mitglieder
hervorgetreten war, entschloß man sich Ende 1894, ein entsprechen—
des Statut zu entwerfen. Dasselbe bedeutete nur eine formale
Aenderung der bestehenden Sache und war ganz im Sinne der
seither geübten und von der Großindustrie niemals beanstandeten
Rechtshilfe ausgearbeitet. Als das Statut an die einzelnen Ver—
eine zur weiteren Bearbeitung verteilt war, wurde die Vereinigung
der Großindustrie durch eine Notiz in der „Saarbrücker Zeitung“
zum ersten male auf die Sache aufmerksam. Diese Vereinigung
war ursprünglich zur Bekämpfung der sozialdemokratischen Be—