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Fürsten von Wied-Runkel, als Herren von Püttlingen, waren
nun Vasallen von Nassau-Saarbrücken und mußten ihre
Lehen von diesem Hause empfangen, wodurch die Rechte als
Hochgerichtsherrn und der Reuten⸗ und Abgabenerhebung
nicht geschmälert wurden. Indessen dauerte diefes Verhältnis
nicht lange, denn 8 Jahre später (21. und 22. Febr. 1778)
verkaufte Fürst Christian von Wied-Runkel dem Fursten
Ludwig von Nassau-Saarbrücken die Herrschaft Püttlingen
mit samt allen Hochgerichts- und Richters-Rechten für
120000 Gulden, wodurch letzterer Besitzer des Dominicums
wurde und dasselbe seinen übrigen Besitzungen einverleibte.
Bestandteile der Herrschaft, Verwaltung,
Gerichtspflege, Rechtszustand.
Die Herrschaft Püttlingen bestand aus mehreren abge—
sondert liegenden Ortschaften bezw. gewissen Anteilen an
verschiedenen Dörfern, welche schon seit den frühesten Zeiten
mit derselben vereint gewesen waren, da über den Erwerb
oder Zuwachs derselben nichts bekannt wurde. Nach dem
letzten Bestand dieser Herrschaft gehörten zu derselben folgende
Ortschaften:
1. Püttlingen, mit den auf dem Banne dieses Ortes
gelegenen Weilern;
a. Ernstthal, Rockershausen oder Louisenthal;
b. Großwald, ein Weiler im gleichnamigen Walde.
2. Obersalbach, ein Ort, der mit seinem ganzen Bezirk
zur Herrschaft gehörte, aber vom Nassauischen Ge—
biete ganz unichlossen lag;
g. et Orte grenzten zwar zusammen;
es gehörten indessen nur gewifse Teile
4. Fahlscheid) derfselben zur Herrschaft.