Full text : Die Geschichte unserer Heimat

71

ergriffen worden. Johann von Crichingen forderte mit
Ungestüm deren Freilassung und brach, als diese nicht erfolgte,
in gräuliche Verwünschungen und Schmähungen gegen den
Grafen aus, wodurch letzterer veranlaßt wurde, anno 1419
ein Manngericht gegen ihn zu berufen, welches aus 26
seiner Vasallen bestand, die dann nach ihrem Urteil, den
Johann von Crichingen seiner Lehen, die er von Nassau—
Saarbrücken hatte, für verlustig erklärten. Seinen Söhnen
Johann und Quintin wurde zugestanden, „daß sie das Lehen,
das von ihrer Mutter Irmgarde von Pittingen herrührte,
bei ihrer Mundigkeit auf ihr Ansuchen wieder zu empfangen.“
Im Jahre 1428 wurde durch Vergleich der Streit beendigt;
Johann II. von Crichingen erhielt die obengenannten Anteile
wieder, ferner wurden durch Hans von Rittenhofen, Schultheiß
zu Saarbrücken, Johann von Püttlingen und Garin von
Kibelberg als Gemeinde-Obmann entschieden, wegen der Faͤhre
bei Wehrden, der Fischerei in der Saar und der Jagd, die
gegenseitig benutzt werden sollte. Johann von Crichingens
Söhne, Johann III. und Quintin, Herrn zu Dagstuhl und
Warsberg, „bekennen am Mariä Himmelfahrtstag desfelben
1428ten Jahres“, daß sie das Dagstuhler Lehen von gedachtem
Saarbrücker Grafen wieder empfangen haben, auch der ge—
fangenen Knechte wegen völlig gerächt seien und deshalb keine
Ansprüche mehr erheben wollten. Johann II. lebte noch 1484,
denn in diesem Jahre fand eine „letzte Rechtung“ zwischen
Elisabeth, Gräfin von Saarbrücken und Johann von Crichingen
stalt, wobei durch Vermittlung ihrer beiderseitigen Freunde
folgende Punkte festgesetzt wurden:
1. Wegen der gemeinschaftlichen Jagd soll ein endlicher
Austrag geschehen und angesetzt werden, dem man ge—
horchen soll.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.