68
das wahrscheinlich von den geistlichen Herren als Jagdschloß
benutzt wurde. Der Bischof von Metz belehnte im neunton
Jahrhundert den Palastgrafen Vollmar J. mit der Herr—⸗
schaft Püttlingen im Colredal. In einer Urkunde vom
Jahre 1135 finden wir Vollmar III., Graf von Metz und
Schirmvoigt von Longeville, als Besitzer von Püttlingen im
Kolerdail angeführt. Vollmar III. besaß außer Püttlingen
noch verschiedene Ländereien an der Meurte, unter andern
ein Gut zu Amerma-Meinl (Klein-Amerma), unweit
Luneville, das vom Hochstift Metz lehensabhängig war. Dieses
Gut schenkte er im Jahre 1135 mit Bewilligung des Bischofs
Stephan von Metz einigen Religiofen des Cisterzienser-Ordens,
die auf demselben die Cisterzienser-Abtei Bellum-pratum oder
Béau-préè gründeten. — Da jedoch nach den bestehenden
Grundsätzen der kirchlichen Stifte und Klöster diese keine
Lehen besitzen durften, so erwirkte Graf Vollmar III.
Befreiung aus dem Metzer VLehensverband und schenkte dann
den bezeichneten Mönchen die Herrschaft als freies Erbgut
oder Allodium, wie es in Urkunden genannt wird.
Die Urkunde über diese Schenkung wurde 1157 durch
den Bischof Heinrich von Toul aufgenommen und in derselben
ausdrücklich gedacht, daß Graf Vollmar mit der Herrschaft
Püttlingen (Putelenges) im Colerdail belehnt worden sei.
Bei dieser Gelegenheit schenkten die Söhne und Töchter
Vollmars III., nämlich Vollmar IV., Hugo, Clementine,
Agnes und Adelheid, einige andere Güter an der Meurte
dem gedachten Kloster Beau-pré, wobei ihr Vater als Zeuge
anwesend war.
Vollmars Geschlecht erlosch in männlicher Linie gegen
das Jahr 1230, einmal finden wir in den Archivatien hier⸗
über keine Nachrichten mehr, andrerseits erfahren wir, daß es