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Pfarr-Präsentations-Register der Grafsschaft Saarbrücken
erfahren wir, daß die Kirche zu Völklingen eine Pfarrkirche
war und zum Trierer Bistum gehörte. Zum Pfarrsprengel
hatte sie alle Orte des Vöolklinger Hofes mit Ausnahme von
Knausholz, welcher nach Schwalbach eingepfarrt wurde.
Zu Geislautern befand fich eine Kapelle, welche zuweilen als
Filiale von Völklingen aufgeführt wird, in welcher aber auch
Messe gelesen wurde. Dem Pfarrer von Völklingen war in
einem gewissen Zeitraum auch die Pfarrei St. Nikolaus
im Warnt und die Kapelle zu Rosseln und Emmers—
weiler übertragen, wenn dort kein besonderer Pfarrer bestellt
war.
Das Pfarrbesetzungsamt stand den Grafen von Saar—
brücken zu, welche dasselbe als ein Lehn des Bistums Metz
besaßen. In den Lehnsbriefen von 1008 und 1068 wird
schon bei den Kirchengaben des Patronats der Saarbrücker
Herren gedacht. Diese Stelle giebt zugleich einen bestimmten
Anhalt über das Alter der Kirche.
Die Kirche, dem heiligen Elig ius geweiht, stand da—
mals am Ende des Dorfes; es ist dies derselbe Platz, auf
dem sich dieselbe heute noch befindet. Ihre Einkünfte be—
standen neben den üblichen Abgaben an Zehnten aus einigen
liegenden Grundstücken.
Wir lassen hier zunächst die Namen einiger Pfarrherrn
aus der Zeit von 1506 bis 1575 folgen:
1506 Johann von Naffau, Pfarrherr zu Völklingen,
Domherr zu St. Arnual; resigniert 8. Juni 1506, da ihm
die Pfarrei zu St. Walfried im Metzer Bistum übertragen
wurde.
1506 - 1520. Johannes Fuchs von Malstatt.