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In Völklingen vereinigten sich die Interessen der im
Bannbezirk gelegenen Dörfer, hier zogen schwerbeladene Wagen
vorüber, der Wanderer ging einsam seines Weges, um auf
der Geleitsstraße den Verkehrsmittelpunkten zu zusteuern; hier
fanden sich die Bannbewohner zum Jahrgeding ein, hier
wurde der Zehnten bezahlt und hier wurden die Hochgerichts—
sitzungen abgehalten. Zu den größeren Festen im Jahre ge—
hörten die Jahrmärkte, die bereits im 16. Jahrhundert in
gutem Ruf standen, derweilen hier viel Volks zusammenkamen.
Der heutige Marktplatz würde manches erzählen können, wenn
ihm die Gabe der Sprache verliehen wäre. Solche Märkte
fanden im Jahre drei statt, zur deutschen Kirb am 13. März,
am 24. Juni und am 9. Oktober. Zu jedem Markt wurde
Marktgericht gehalten, das heißt, es erfolgte eine genaue
Untersuchung der Maße und Gewichte bei denjenigen, die ihre
Waren zum Verkaufe anboten. Wir lassen hier einen Auszug
eines solchen Marktgerichts folgen, um unsere Leser mit den
Gebräuchen jener Zeit bekannt zu machen.
„Jahrgedinge zu Folklingen (1550).
Verzeichnis der Wisung die die Schöffen und das Gericht
von Folklingen thun uf den Pulle-Tag,“) nach den drei
Messen, nemlich: Deutsche-Kirb — wigung, St. Johannes
Tag und St. Arnualstag. Und gehört zu dem Gericht ein
Meyer, sieben Schöffen, ein Büdel und zwei Vorsprecher.
Und pflegt ein Schultheis von Sarbrücken das Gericht zu
besetzen und ein Meyer und Büdel von St. Arnual und eines
Schultheisen Knecht, der das Gewicht, der Malster, den Lein—
samen, Ellen, Maße und Anderes an das Gericht zu tragen
und bei dem Gericht zu sein.
*) Der pful oder Pulle-Tag folgte jedem Jahrmarkt oder schloß
denselben.