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bekommt der Mayer 2 Malter halb und halb, der Schiff—
sittes Forster b Faß Korn und ebensoviel Hafer. Zu Wehrden
hatte die Herrschaft 23 und die Kirche s, ebenso zu Geis—
lautern.
In einem Verzeichnis der Grafschaft Saarbrüchen aus
dem Jahre 1683 werden vom Völklinger Hofe (Volklingen.
Knausholz, Forstenhausen, Werden, Geislautern, Spittel) er—
neut angeführt, zunächst die Gerechtsame des Grafen als dice
höhere und niedere Gerichtsbarkeit, die Leibeigenschaft (Best—
haugt) das Renten-Schaftgeld, das im Mai und Herbft zu
bezahlen war, der Bethafer, Backofengeld, das entweder
mit einem Schwein fürs Jahr oder durch Geld, bestehend in
1 Gulden 4 Pfennig 2 Heller, bezahlt werden mußte. In
dem herrschaftlichen Hofgut, das sich auf dem Platze befand,
wo heute das Gabler'sche Haus steht, war eine „Molkerey
und Schweizerey“ errichtet. Es ist anzunehmen, daß die
gräfliche Familie wiederholt hier Besuche abstattete, um sich
vom Stand des Rindviehes zu überzeugen oder den Gang
der landwirtschaftlichen Arbeiten zu prüfen. Zu dem herr—
schaftlichen Hofe gehörten Heuwiesen und Ackerland „im Be—
trage von 60 Wagen Heu.“ Eine ähnliche „Schweizerey“
befand sich auch zu Geislautern. Für den ganzen Hof, das
heißt, im Bannbezirk war an die Herrschaft “8 vom großen
und kleinen Zehnten zu zahlen, in Spittel den ganzen Zehnten;
ferner eine Rente von der Saar und den Bachen, die in dieselbe
laufen; sodann standen ihm die Einkünfte von der Fähre zu
Wehrden und Forstenhausen zu. — Dem Hofmaier ist die
Herrschaft jährlich ein Schwein im Betrag von 10 Gulden
schuldig, auch bezieht er von derselben seine Einkünfte. Die
Einwohner mußten außerdem noch gewisse Weinfuhren leisten.
Es ist nämlich in der hiesigen Gegend früher Wein gebaut