Full text : Die Geschichte unserer Heimat

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Edelknecht mit einem Reisigen. Knecht und zwei Reitpferden
und acht Personen aus seinen Mitschuldnern, nämlich Gerichts—
personen, gegen Strasburg zu schicken, die in einer offenen
Wirtsherberge Geiselschaft leisten und halten sollen, zu weilem
Kauf und müßig sitzen, bis vorgedachter Zins bezahlt sein
wird, doch den Wiederverkauf vorbehalten. Besiegelt durch
Meyer und Gericht zu Saarbrücken und St. Johann, dieweil
beide Städte nur ein Gerichtssiegel haben und auch im Namen
des Dorfes Sar-Folklingen.“ Was sagen unsere Leser zu
diesem Akte? In der guten, alten Zeit war alles möglich.
Der Landesherr handelte als Despot, wie er wollte und wie
es ihm gut dünkte. Gab es sogar eine Verordnung, in
welcher die Landbewohner für das Quaken der Fröschen ver—
antwortlich gemacht wurden. Würde es uns gefallen, wenn
man uns plötzlich an irgend einen andern mit Leib und
Leben, Gut und Eigentum verkaufte? Wer nur einigermaßen
sich mit den Sitten und Gebräuchen des Mittelalters, —
und mit der Geschichte desselben beschäftigt hat, dem wird es
nicht beikommen, die „gute, alte Zeit“ als lobenswert hin⸗
zustellen.

Die Pest und Kriegsereignisse des 80jährigen Krieges
verminderten die Zahl der Einwohner dermaßen, daß nach
einem Berichte der Renteikammer Saarbrücken 1635 sich nur
noch 8 Unterthanen im Völklinger Hofe befanden, mährend
noch im Jahre 1628 gezählt wurden (es ist hier der Hof—
bann gemeint) 1 Pfarrer, 1 Schulmeister, 1 Mayer, 68
Unterthanen, 18 Witwer, 1 Vormundschaft, 10 leerstehende
Haͤuser, 5 Hirten. An großen Zehnten hatte die Kirche die
Hälfte, von der andern Hälfte hat die Herrschast 4 und
die von (Warsberg) und derer von Schwarzenberg das ander x.
Gieb beiderley Frucht, halb Korn und halb Hafer, davon
            
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