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der Sendpfennig bei kirchlichen Sendungen (Kirchenvisitationen)
entrichtet werden. Die Salzsteuer heimsten nach einem vom
Grafen Philipp erteilten Privilegium die Städte Saarbrücken
und St. Johann ein; die Kuppel mußte bei dem Besuch der
Märkte in vorgenannten Städten dem Oberherrn entrichtet
werden und zwar in der Weise, daß aus jedem Sack der
Fruchtstein Becher davon abzugeben war. Unter Gefällen
—
an die Geistlichen zu verstehen; diese Abgabe wurde der kleine
Zehnte genannt. — Die Einkünfte aus Völklingen müssen
übrigens für die Oberherrschaft nicht unerheblich gewesen sein.
Als Graf Johann Ludwig wegen der Aussteuer seiner Tochter
Katharina, die den Grafen Emich von Leiningen geheiratet
—
hrücken, St. Johann und das Dorf Völklingen. Der Graf
entlehnt bei den Pflegern der Sondersiechen an der Rotten—
kirche zu Straßburg eine Summe von 2000 Gulden. Dieses
Anlehen geschieht in Form eines Rentenverkaufs von
90 Gulden, „bewiesen auf die Städte Saarbrucken und
St. Johann und das Dorf Folklingen.“ Der Graf verkauft
in den bezeichneten Orten „Leute. Zwingen, Bann und Ge—
richten, Geboten, Steuern, Gewerken, Ungelter, Zinsen, Gilten,
Renten, Gefällen, Felder, Welder, Wasser, Wune und Weide,
Almenden, Ackern, Müllen, Gütern, Zehnten, Herrlichkeiten,
Nutzen und Zubehörden, Hoch und Nieder, Gesuchtes und
Ungesuchtes. Setzt auch seine Leute, Mayer und Gericht zu
Saarbrücken und St. Johann und in dem Dorf Sar-Folk—
lingen zu rechten Mitschuldnern für Hauptsummen und Zinsen
und Kosten, mit ihren vVeibern, allen ihren Gütern, all—
zusammt und Jeder für sich und alle ihre Nachkommen zu
haften. Bei Versäumung der Zinszahlung verspricht er, einen