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Sonntag Estomihi (Sonntag vor Fastnacht) oder zu Mariä
Reinigung, St. Georgstag. Urban, Mariä Geburt, Kreuzes
Erfindung, Remigius, Erscheinung Chrisfti, Nikolaustag. Weil
diese Versammlungen regelmäßig wiederkehrten, wurden fie
auch Jahrgedinge oder Jahrgerichte genannt. Auf
diesen Jahrgedingen beriet man sich über die Banngrenze,
über Gerehtsame der Einwohner und der Herrschaft, über
Abgaben von Gebäuden und Einwohnern und sonstige Ge—
meindeangelegenheiten, auch wurden kleinere Vergehen und
Uebertretungen, Forstfrevel, Beleidigungen, Körperverletzungen
gerügt. Die Abhaltung der Jahrgedinge wurde von der
Kanzel verkündigt.
Der Maher erhob als herrschaftlicher Beamter von den
Ortseinwohnern die Steuern, Gefaälle, Abgaben, Zehnten usw.,
diese wurden an die Rentei in Saarbrücken abgeliefert, auch
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oder Frohnten. Mayer und Schöffen wurden von der Lehns⸗
herrschaft, den Grafen von Saarbrücken, ernannt. Die An⸗
stellung war gewöhnlich auf Lebenszeit.
Außer dem Dorfgericht bestand bei dem Völklinger Hof
noch ein eigenes Hochgericht, mit dem herrschaftlichen
Schultheißen als Vorsitzenden. Zu dem Bezirke des Hoch—
gerichts gehörten außer den schon genannten Dörfern der
Warnt-Wald und die in demselben allmählich entstandenen
Ortschaften St. Nikolaßs, Gensbach, Emmersweiler, Diesen,
Ueberherrn, Linseler- und Unterbrenner-Hof, Spittel, Diefen—
thal und Dieferten, die Pfarrei Wadgassen, d. h. die an dem
linken Saarufer unter Nafsauischer Hoheit gelegenen Laͤndereien
der Abtei Wadgafsen mit den Dörfern Werbeln, Schaffhausen,
Hostenbach und Spurk. Als 1466 die Abtei Wadgassen ein
eigenes Hochgericht erhielt, vurde Werbeln u. s. w. von dem