Full text : Die Geschichte unserer Heimat

—10

Besondere Erwaͤhnung verdient die Gauverfassung,
die unter Chlodwig's Regierung in's Leben trat. Unter
einem Gau ist — im Sinne der damaligen Zeit — ein ge—
wisser Landstrich zu verstehen, in welchem die darinliegenden
Orte unter der Verwaltung eines Oberrichters oder Befehls⸗
habers standen. (Graf — comes — Gaugrafen, die im
Namen des Königs die obere Gerichtspflege verwalteten und
im Kriege die Anführer der Gaumannschaft waren.) Man
unterschied im Gau Ort (curia) mit einem bedeutenden Um—
fange oder Gemarkung, in der mehrere Dörfer oder Villen
lagen.

Curia oder Hof war der Haupt- oder Gerichtsort, Villa
bedeutete einen Ort oder Dorf überbaupt. Unsere Gegend
gehörte zu dem Saargau. Nach Chlodwigs Tode kam der
Saargau zu Austrasien, dessen Hauptstadt Metz war und
gehörte von nun abwechselnd bald zu diesem austrasischen,
bald zu dem wiedervereinigten Frankenreiche. Nach diesen
allgemeinen Darlegungen wollen wir nunmehr die Geschichte
der einzelnen Ortschaften in unserer Heimat in den Kreis
der Betrachtung ziehen. Wir beginnen mit dem Hauptort
im Bezirke des Köllerthales mit Völklingen.
Bei der Geschichte Völklingens ist die des Hofes von
der des Ortes zu unterscheiden, da sich die Geschichte des
Hofes mehr auf den Bann, Gerichtsverhäͤltnisse, Einrichtungen
u. a. m. bezieht, während die Ortsgeschichte mehr auf die Ent⸗
wicklung politischer, kirchlicher und gewerblicher Verhältnifse
bezug nimmt. Es versteht sich jedoch von selbst, daß die
Geschichte des Hofes und des Ortes eng mit einander ver—⸗
bunden sind. Urkundlich kommt Völklingen das erste Mal
im Jahr 823 vor. Ludwig der Fromme, König des
Frankenreiches und römischer Kaiser von 814-2840, Sohn
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.