Full text : Die Geschichte unserer Heimat

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Eberhard und Johann und Hans Nikel Kramer,
Hans und Hans Georg Huber, alle Glaser; Mathias
Schramme und Klaudius Köhler, beide Schürer,
Sepitz und Brucker, beide Scheithauer, große Gnaden—
beweise, Privilegien und Freiheiten. In dem im Jahre 1683
aufgestellten Verzeichnis der Ortschaften der Grafschaft Saar—
brücken (Denombrement) wird die Glashütte Clarenthal
indessen nicht als zum Völklinger Hof gehörig angeführt,
vielmehr als „Allodial“ oder Eigengut bezeichnet. Man
benutzte nämlich auf Seiten der Herrschaft die Unkenntnis
der Reunionkammer in Hinsicht auf die Zubehörungen der
Metzer Lehenstücke und suchte, da man mancherlei Befürchtung
in Bezug auf dieses Lehensverhältnis hegte, so viel davon
abzubringen, als möglich war. Diese Schmuggelei,
wenn wir es so nennen dürfen, hatte zur Folge, daß auch
in späterer Zeit Clarenthal nicht zur Bürgermeisterei
Völklingen gezogen wurde, obwohl der Distrikt von Gesetz—
und Rechtswegen dorthin gehörte. In kirchlicher Beziehung
ist das bekanntlich heute noch so. In dem oben angeführten
Dokumente heißt es: Clarenthal ist gelegen bei Ottenhausen
und Abesbach (Aschbach) in einem Wald genannt Sitters.
Seitdem war der Bezirk, welcher dem Orte Clarenthal
zugeteilt worden war, vom Völklinger Hofe losgerissen.
Die oben erwähnte Urkunde hatte folgenden Wortlaut. Die
Gräfin Eleonore Clara nimmt:
1. Die Ansiedler (Siehe oben!) in ihren Schutz und
Schirm, Gelübt und Pflicht als Unterthanen auf und
verspricht, sie bei der zu erteilenden Freiheiten zu hand—
haben.

2. Uebergiebt sie denselben die bisher nur nutzgenießlich
innegehabte Wohnungen, Garten, Wiefen und Felder, gegen
            
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