Full text : Die Geschichte unserer Heimat

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Wohlstande gelangten. Dieser Wohlstand wurde erheblich
gefördert durch die Verteilung der früheren Stock- oder
Vogteigüter, sowie durch die Aufhebung der Gemeinheiten
und endlich durch die Richtigstellung und Vermessung der
verschiedenen zu den einzelnen Ortschaften gehörigen Ländereien,
wodurch jedes Dorf seinen eigenen Bann erhielt. Mit dieser
unter Fürst Wilhelm Heinrich geschehenen Anordnung wurden
endlich die fortwährenden Bannstreitigkeiten beseitigt.
Die Köllerthaler waren alle leibeigen, zu Frohndiensten,
und Fuhren und Abgaben verpflichtet. Ausgenommen hiervon
waren Eltern, welche ihre Güter übergeben hatten, der
Meyer, die Gerichtsleute, der Pfarrer, der Schulmeister, der
Büttel und der Hirte. Die sogenannte Servitute wurden
später in eine Geldabgabe umgewandelt. Die Bewohner des
Köllerthales hatten, wie dies vom Völllinger Hof schon
berichtet wurde, Schaft zu entrichten, dieser bestand in Geld
und Früchten und in Geflügel, dann gab es den großen und
kleinen Zehnten, und für die Benutzung des Waldes die
Abgabe einer gewisse Qualität Früchte. In der späteren
Zeit wurde statt des Schaftes eine Grundsteuer für Ländereien
eingeführt.

Jeder Einwohner mußte in der Zeit des Mittel—
alters in der im Bezirke gelegenen herrschaftlichen Mühle
seine Früchte mahlen lassen, später wurde dieser Zwang auf—
gehoben. Herrschaftliche Mühlen waren 1683 die Straßen—
Mühle, die Mühle zu Sprengen, Mühle bei Dilsburg,
(später Neumühle genannt) und die Mühle in Heusweiler.
Die Jagd und Fischerei waren herrschaftlich. Für das ganze
Köllerthal bestand eine Dorfordnung die noch im 17. Jahr—
hundert Geltung hatte und die jährlich in Hilschbach oder in
Heusweiler vor versammelten Gemeindsmännern vorgelesen
            
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