Full text : Die Geschichte unserer Heimat

I
32

das Jagdschloß Neuhaus liegt. Der Köllerthaler Wald wird
begrenzt von den Gemarkungen von Quierscheid, Dudweiler,
Malstatt und Püttlingen; seine Ausdehnung in der Länge
beträgt 2, in der Breite 1 Stunde. Von diesem Waldbezirke
hatten die Gemeinden des eigentlichen Köllerthales beträcht—
liche Berechtigungen an Holz und Weide.

Das Köllerthal bestand, wie schon erwähnt, aus dem
Köllerthal und Heusweiler Hof mit folgenden Ortschaften:
(1. Köllerthaler Hof) Kölln, Engelfangen mit Bucher—
bach, Sellerbach mit der Kollermühle und Straßen, Ritten—
hofen, Sprengen, Elm, Schwalbach, Herchenbach, Kuxhof,
Niedersalbach, Walpershofen, Etzenhofen, Ueberhofen, Guichen—
bach, Hilschbach, Dilsburg, Bitscheid: (II. Heusweiler Hof)
Heusweiler, Rittershof, Numborn, Kirschhof, Hirtel, Laubach
oder Labach

Alle diese Orte werden in den Jahrgedingen von 1428
bis 1562 als zum Köllerthaler Hofgericht gehörig bezeichnet;
außer diesen sind noch angeführt die Vogteien in Kutzhon,
Wahlschied, Lummerscheid, Hellenhausen, Eiweiler, Reisweiler,
Landsweiler, Eidenborn, Knorrscheid, Laubsprengen, Fahl⸗
scheid, Labach und Schwarzenholz. In der Zeit von 1400
bis 1663 gehörten zum Hochgerichsbezirke auch die Meyereien
von Dudweiler und Sulzbach, auch waren deren Einwohner
gehalten, die Jahrgedinge zu Kölln zu besuchen. Dieses Ver—
hältnis löste sich im Jahre 1563; Dudweiler und Sulzbach
kamen unter die Gerichtsbarkeit des Oberamtes zu St. Johann.
Die obenangesührte Einteilung des Köllerthales bestand un—
verändert noch im Jahre 1683, aus welcher Zeit ein Ver—
zeichnis vorhanden ist, in welchem die Ortschaften so gebucht
sind, wie es hier mitgeteilt wurde. Noch im Jahre 1713
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.