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nur zu Heusweiler abgehalten; nach gefälltem Urteile fand
dann nach Verlauf einiger Tage die Hinrichtung auf dem
Galgenberge bei Hilschbach, wo sich das Hochgerichtszeichen
befand, statt. Bei den Jahrgedingen wurde es genau so ge—
halten, wie wir schon unter Völklingen berichtet haben. Die
Jahrgedinge wurden gewöhnlich zu Kölln abgehalten und
sie 8 Tage vorher von der Kanzel verkündigt. Welche Be—
deutung dieselben hatten, geht daraus hervor, daß an bestimmten
Tagen die Glocken geläutet wurden, um auf das bevorstehende
Jahrgeding vorzubereiten. Sämtliche noch vorhandenen
Schöffenwetstümer sind alle datiert Colredal; sie reichen zu—
rück bis in das Jahr 1480.
Die Abgaben des Hofes zu Colrédal bestanden nach
Ausweis des Jahrgedinges vom Jahre 1448 jährlich in
100 Pfennigen, die in 2 Raten, unter dem Namen Mai—
und Herbstschaft entrichtet werden mußten, ferner in 60 Malter
Schaft-Korn, 60 Malter Schaft-Hafer und 60 Malter Jagd—
recht-Hafer; von jedem Hause, „das drüfet und der Rauch
steigt', d. h. das bewohnbar ist, mußten 3 Heller, 3 Hühner,
1 Gans als Abgaben eingeliefert werden. Die Schöffen
waren davon befreit. Aus diesen Einkünften wurden beim
Jahrgeding verabreicht: dem Schultheiß, Hofmeister und
Schreiber jedem 5 Schilling, dem Maier 8, jedem der zwei
Förster 2, den Schöffen jedem 1 Schilling. Von den
Naturalien erhielt der Meyer aus den Schaftfrüchten zwei
Malter, der Büttel 1 Malter, jeder Schöffe 1 Malter
beiderlei Früchte Korn und Hafer.
Die gewöhnlichen Zivil- und Polizeisachen wurden von
den betreffenden Ortsgerichten erledigt.
Zu dem Gerichisbezirke des Köllerthaler Hofes gehörte
der sogenannte große Köllerthaler Wald; in dessen Mitte