Full text : Die Geschichte unserer Heimat

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Das Köllerthal bestand größtenteils aus einzelnen Hof—
gütern oder kleinen Weilern, in denen öfters nur zwei, drei
bis acht Häuser mit ebensoviel Familien oder Haushaltungen
waren. — Jeder Weiler hatte seit den ältesten Zeiten seine
eigene Begrenzung oder Gemarkung. Eine gewisse Anzahl
solcher Weiler bildeten einen Hof oder größere Gemeinde, der
ein Meyer vorstand, welcher mit den aus den Ortschaften
entnommenen Schöffen die Gemeindeangelegenheiten besorgte,
im Namen der Herrschaft die Gerichtsbarkeit verwaltete und
die Gefälle von den Ortsangehörigen erhob. Die Einrichtung
hier entsprach der des Völklinger Hof, mithin können wir
auf die Mitteilung weiterer Einzelheiten verzichten.
Das eigentliche Köllerthal im engeren Sinne des
Wortes gehörte zu dem Bezirke der Burg Bucherbach;
dasselbe bildete früher zwei Höfe oder Gemeindeverbände,
nämlich die Höfe Kölln und Heusweiler mit 24 Ort—
schaften. Beide Höfe werden auch zuweilen der obere und
der untere Köllerthaler Hof genannt; später jedoch unter—
scheidet man den Köllerthaler Hof und den Heusweiler
Hof. Jeder Hof hatte seinen eigenen Meyer, seine eigenen
Schöffen und eigene Gerichtsbarkeit. In Beziehung auf die
Kriminal-Gerichtsbarkeit bildeten beide Höfe ein Hochgericht;
zu demselben gehörten auch verschiedene anderwärts gelegene
einzelne Vogteien (Bauerngüters. Die Einwohner des Be—
zirks waren verbunden, sich sowohl zum Hofgericht, als zu
den jährlich abzuhaltenden Jahrgedingen oder Schöffenweis—
tümern einzustellen. Das Hochgericht bestand aus dem Meyer
und 14 Schöffen (Hochgerichtsschöffen), die aus den zum Be—
zirk gehörenden Dörfern waren und die unter dem Vorsitze
des herrschaftlichn Amtmanns Echultheißen) über Leben
und Tod richteten. Gewöhnlich wurden die Hochgerichte
            
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