Full text : Geschichte der evangelischen Gemeinde St. Johann zu Saarbrücken zur 200 jährigen Erinnerungs-Feier der am 24. Juni 1727 erfolgten Einweihung der alten Kirche

Zugbrücken aufgeführt; ein breiter Graben umzog das Ganze.
Die alte Pforie an der St. Johanner Kirche wurde damals zugebaut.
Am 8. Juli 1680 fällte die Reunionskammer in Metz
den Spruch, daß die Gräfin Eleonore Klara bei Strafe der
Lehnentziehung binnen 40 Tagen ihr Lehen von dem Bischof
von Metz empfangen und ihre Untertanen anweisen solle, keinen
anderen Oberherrn als den König von Frankreich anzuerkennen
und an kein anderes Gericht als an das Parlament in Metz zu
appellieren, und alsbald trat der König, noch ehe die Gräfin den
Lehnseid wirklich geleistet hatte (9. Januar 1681), als absoluter
Landesherr auf. Die Saargegend wurde in die Province de
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und der Finanzen Anton Bergeron de la Goupilliöre bestellt,
der in Homburg seinen Sitz nahm und von dort aus mit un—
beschränkter Willkür seine Verfügungen ergehen ließ, indem er
Beamte ein⸗ und absetzte, Steuern, Kontributionen und Lieferungen
nach Gutdünken ausschrieb.
Von den Verfügungen der französischen Behörde war aber
keine einschneidender und folgenreicher als ihre Eingriffe in das
konfessionelle Gebiet, und die evangelische Gemeinde zu
St. Johann hatte darunter besonders zu leiden. Seit dem
Jahre 1575 war die öffentliche Ausübung des katholischen Kultus
in der Grafschaft Saarbrücken verboten, und in den Städten
wurden nur Lutheraner als Bürger angenommen, Reformierte
nur ausnahmsweise geduldet. Jedoch müssen sich im 30jährigen
Kriege während der österreichischen, lothringischen und französischen
Besetzung und während des zweiten Raubkrieges Katholiken in
den Städten niedergelassen haben; denn wir erfahren, daß damals
die protestantischen Pfarrer bei der Beerdigung von Katholiken
die kirchlichen Handlungen verrichteten.
Die französische Garnison hatte ihren eigenen Feldprediger
namens Fabry mitgebracht, der sich fortan Priester und Ausspender
der Garnison zu Saarbrücken und St. Johann und bestellten
Seelsorger der ganzen Grafschaft Saarbrücken nannte und den
protestantischen Geistlichen das Recht bestritt, Katholiken zu beerdigen.
Im Anfang des Jahres 1680 ließ er einen Hirtenbrief des Bischofs
            
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