Full text : Geschichte der evangelischen Gemeinde St. Johann zu Saarbrücken zur 200 jährigen Erinnerungs-Feier der am 24. Juni 1727 erfolgten Einweihung der alten Kirche

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Im Sommer 1648 verlegte die Gräfin ihren Wohnsitz wieder
nach Saarbrücken, obwohl hier noch eine französische Besatzung lag.
Am 265. Januar 1649 erließ sie die Verordnung, daß der sog.
Pfundzoll oder das Kreuzergeld (1 Kreuzer von jedem Gulden des
Kaufschillings) auch von den Bürgern bezahlt werden sollte. Die
Städte aber beschwerten sich über diese Neuerung und hoben hervor,
daß sie schwere Kriegslasten erduldet hätten und jetzt monatlich 100
Karren Holz für den Kommandanten zur Wacht herbeiführen müßten.
Darauf beließ es die Gräfin dabei, daß der Pfundzoll nur von
den Fremden bezahlt werden solle. Zwei Jahre später, am
18. November 1651, starb die Gräfin. Sie fand ihr Begräbnis
in der Schloßkirche; die Armut der Zeit gestattete nicht, ihr ein
Grabmal zu errichten.
Der allgemeine Wunsch nach Beendigung des Krieges war
am 24. Oktober 1648 endlich erfüllt und die Herrschaft wieder in
ihre Rechte eingesetzt mworden, doch die Bewohner der Städte wurden
des Friedens vorläufig nicht froh. Die französische Garnison blieb
in der Stadt, da der Herzog von Lothringen in den Frieden nicht
eingeschlossen war und Homburg besetzt hielt. Von hier aus
unternahmen seine Truppen Raubzüge in die Umgegend; am
10. April 1649 raubten sie der Stadt St. Johann 39 Kühe, die
mit einem Lösegeld von 66 fl. 14 Batzen zurückgekauft werden
mußten; ja am 10. Juni 1650 erschien eine lothringische Heeres—
abteilung vor St. Johann, beschoß die Stadt und nötigte die
französische Besatzung zum Abzug. Doch am Ende des Jahres
wurden die Lothringer gezwungen, die Stadt wieder zu räumen.
Von der Einquartierungslast, von französischen und lothringischen
Kontributionen waren die Einwohner nun befreit, aber dafür wurde
jetzt die Kriegsentschädigung für Schweden und die Frankenthaler
Evakuationsgelder für Spanien ausgeschrieben. Mit Seufzen
machten sich die Bürger daran, ihr verwüstetes Heim wieder herzu⸗
richten und in fleißiger Arbeit den gesunkenen Wohlstand wieder
zu heben.
            
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