Full text : Geschichte der evangelischen Gemeinde St. Johann zu Saarbrücken zur 200 jährigen Erinnerungs-Feier der am 24. Juni 1727 erfolgten Einweihung der alten Kirche

Patres zur Celebrierung der Messe ein Haus in der Stadt geben.
„Als sie nun“ (sagt das Stadtprotokoll) „die Stadtschule
(Gymnasium) begehrt, auch bereits von dem Amtmann Durand
zu Wege gebracht, daß er den jetzigen Bewohnern des Hauses
durch den Amtsboten zu emigrieren befohlen, haben beider Städte
Gerichte eine Zusammenkunft gehalten, um zu beraten, wie diesen
neuen Attentaten zu begegnen sei. Worauf man dem Amtmann
die Beschaffenheit der Schule vorgestellt, welcher sich aber enischuldigte,
daß die Kommission nicht auf ihn, sondern auf Kommissar Simon
gestellt sei. Letzterer zeigte das Schreiben der Fürstin vor, in
welchem in marginsé steht: „den Geistlichen das Haus, das sie
begehren, einzuräumen.“ Darauf die Gerichte solenniter protestiert:
„Die Schule sei ein bürgerlich Haus und den Städten zugehörig;
könnten und wollten es nicht zulassen, mit dem Bemerken, daß
sie wohl wüßten, daß diese Attentate und Eingriffe gegen den
Befehl des Herzogs gingen, der die Privilegien der Städte tam
in genéere, quam in speécieé konfirmiert und bisher manuteniert
habe, und bäten, solche nicht zu violieren, ansonsten man sich bei
dem Herzog oder à la Cour zu beklagen. Mit dem Erbieten,
den Geistlichen das Haus beim Schloß, so vor diesem Herrn
Doktor Werner selig zugestanden, einzuräumen. Solches haben sie
aber nicht angenommen, sondern sind de facto zugefahren und
haben etliche Gemach in der Schule gesäubert und die Leute
ausgebotten. Die Gerichte aber haben die Leute mandiert zu
bleiben und nicht auszuziehen, auch abermals in Gegenwart der
Geistlichen, des Kommissars Simon und des Amtmanns in faciem
protestiert, auch die Sache alsbald à la Cour gelangen lassen,
deren Expedition Gott zu gutem Ende bringen wolle.“
Der Anschlag der Kapuziner gelang nicht; denn wir finden,
daßz Meier und Gericht das Gymnasialgebäude am 25. Mai 1643
aufs neue an einen hiesigen Bürger vermieteten, da bei dem
zerrütteten Zustande des Landes an eine Besetzung der Lehrerstellen
nicht zu denken war.
Inzwischen war die Neutralität der Städte und der ganzen
Grafschaft am 6. August von der französischen Regierung bewilligt
worden, und die Gräfin Anna Amalia sandte daraufhin ihren Sohn,
            
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