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und unter die Brücke verlegt, und die St. Johanner Schöffen
erschienen wegen der Ansteckungsgefahr nicht zur Gerichtssitzung
in Saarbrücken. Den 2. Oktober wurde der gemelte Tag (Dies
designatus) auf dem Rathaus in St. Johann gehalten, weil
wegen der Ansteckung niemand an dem gewöhnlichen Versammlungsort
erscheinen mochte. Am 5. fand das Gericht unter der Saar-Brücke
zwischen den Schießhütten statt, am 20. November in der
St. Johanner Pfortenstube und am 20. Dezember in der Saar—
brücker Saarpfortenstube. Da in Saarbrücken die Krankheit noch
nicht erloschen war, wurde die Leiche der in Neunkirchen verstorbenen
Gräfin Maria Anna!) am 11. Dezember nach St. Johann
gebracht und von hier über Güdingen nach St. Arnual geleitet.
Ungefähr in dieser Zeit erbot sich die auf dem Rathaus
versammelte Bürgerschaft, wegen der langwierigen Goltesheim—
suchung und Strafen mit Krieg, Teuerung und Sterben die un—
nötigen Kosten bei Kindtaufen, Hochzeiten und Gelagen womöglich
auf die alte Gewohnheit zu richten, daß nämlich die erbetenen
Gevatnern zum Abend-Trunk mit den Nachbarn ins Wirtshaus
könnten geladen werden, alles Übrige aber abzustellen.
Den 28. Februar 1627 wurde die bisher verschlossene Saar—
pforte wieder eröffnet und dem freien Verkehr übergeben. Die
Krankheit hatte nachgelassen und scheint überhaupt nicht so viele
Menschen hinweg gerafft zu haben.
„Am 2. März ist die gemeine Burgerschaft versammelt und
ihnen fürgehalten worden: daß gestrigen Tages unser gnädiger
Herr eine Steuer von jeder Stadt, 200 Gulden Batzen in 3
Terminen zu erlegen, begehrt (wie in beider Städt Gerichts—
Protokoll angezogen). Und obwohl große Armuth bei dem armen
gemeinen Manne vorhanden, will man sich nach möglicher Ge⸗
legenheit erzeigen.“
Aus den Protokollen erhellt, daß im April große Teuerung
herrschte, und daß man in beiden Städten fortwährend einen
Überfall von den im Lande liegenden Kriegsvölkern fürchtete.
1) Abbildung des Grabmals Seite 28.