Seitdem aber die evangelische Union und die katholische
Liga sich als feindliche Partelen gegenübergetreten waren (1609),
lag der Krieg in der Luft. Als der Reichstag 1614 unverrichteter
Sache auseinander gegangen war, rüsteten sich die Parteien zum
Kampf; auch unsere Städte wurden in Verteidigungszustand gesetzt,
und eine „Landrettungssteuer“ wurde von der Herrschaft ausge—
schrieben. 1615 erließ Graf Ludwig eine neue Ordnung für
Kriegsgefahr, von der jedoch nur der auf Saarbrücken bezügliche
Teil erhalten ist. Der Anfang lautet:
„Freitag den 5. May ao 1615:
Ordnung, wie sich die Inwohner zu Sarprücken bei
einer jeden Uffruhr, zu Feur- oder Kriegsgefahr
zu verhalten:
1. Das Feindtgeschrei soll man abnehmen bei der Sturm—
glocken.
Das Feurgeschrei wird vermerkt bei dem Hornblasen auf
dem Schloßturm und der Kirchen Glockenklang.
Zu welcher Zeit oder wann dergleichen Uffruhr sich erzeugen,
so soll ein jeglicher Bürger von stund und fürderlichst er mag
sonder Verzug mit seiner ufferlegten Wehr und Geschütz an Ort
derselbig hinbeschieden sich finden lassen und mit Trewen, Fleiß
und Ernst die verordnete Plätz helfen in Hut halten und beschützen
und von dannen nicht weichen uff verlust Leib und Guts, es sei
dann, daß die Obrigkeit, der Herr Schultheiß, Meyger oder
jemand von dern wegen so dessen befelcht wird, erlaubt und
solches zugelassen hätte.
Hauptmann ist der Herr Schultheißz, aus den Bürgern
wird ein Leutnant und 2 Wachtmeister erwählt.
Im folgenden Jahre wurde der verschlammte Stadtgraben
von St. Johann geräumt und so die Stadt wehrfähig gemacht.
1617 zog „Gentisches Kriegsvolk“ an den Städten vorbei, und es
wurde verordnet, daß „bei jetzigem französischen Krieg und Überzug
desselbigen Volkes“ die jungen Burschen und Handwerksgesellen
— 40 an der Zahl — die Nachtwachen sollten versehen helfen.
Doch dies waren keine ernstlichen Gefahren, und die betriebsamen
St. Johanner, welche ihren Stadtgraben schön aufgeräumt und
2.