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Aufwärtern und ihren Weibern soll am dritten Tag noch eine
Abendmahlzeit, aber nicht länger als von 4510 Uhr gegeben
werden dürfen, und wird es freigestellt, Pfarrherrn und Schultheißen
mit ihren Hausfrauen dazu zu laden. Die Pfarrherren und ihre
Hausfrauen sollen des Hochzeitsgeschenkes ledig sein und mit
dem Aufstehen zur rechten Zeit allen mit gutem Beispiel vorangehen.
Ein inländischer Koch soll nicht mehr als einen Gulden für
den Tag bekommen und sich die Häute und Felle von dem
geschlachteten Vieh nicht anmaßen. Die Spielleute sollen jeder den
Tag einen halben Gulden haben und dabei den Teller aufsetzen
dürfen, sofern nicht der Hochzeitshalter sich anderweit mit ihnen
vergleichen sollte. Wenn Köche und Spielleute mit diesem Lohn
sich nicht begnügen lassen, so soll ihnen in Jahresfrist bei Hochzeiten
aufzuwarten verboten sein. Den Nachtwächtern sollen jedem, wenn
sie die Uhr beim Hochzeitsschmaus anmelden, ein gutes Glas voll
Wein und nmicht mehr gegeben werden, damit sie die Wacht nicht
unachtsam thuen. Zur Mittagszeit soll ihnen der Hochzeitshalter
eine halbe Maß Wein, auch Suppe und Fleisch nach Haus folgen
lassen, ein Gleiches dem Turmwächter, doch nicht eher äls zur
Morgensuppe am Nachhochzeitstag. Wegen der Schüler und des
Glöckners soll es beim Herkommen bleiben, doch soll die
„Ersteigerung“ verboten sein. Wenn sie eine Musik halten, mag
es nach Belieben gehalten werden. Widersetzliche gegen Pfarrer
und Schultheißen sollen in Arrest genommen und die letzteren bei
der Ordnung von Kirchensenioren, Schöffen und Gerichtspersonen
unterstützt werden.
Unvermögende, die eine Schenkhochzeit nicht halten können,
dürfen höchstens 5 Tische Leute laden; die bei einem Wirt bestellte
Mahlzeit ist jeder Gast dann zu bezahlen schuldig (Irthochzeit).
Dabei sollen die Gäste „nicht übernommen und wider Billigkeit
beschwert werden“.
Auf Kindtaufen soll nur eine Mahlzeit zu 2 Tischen gehalten
werden bei 10 fl. Strafe, und der Schmaus soll nicht über 10
Uhr dauern. Damit die Predigt nicht von vielen versäumt werde,
sollen außer den Goten (Paten) nur 4 Personen weiblichen
Geschlechts das Kind begleiten und der Kindbetterin Glück