Full text : Geschichte der evangelischen Gemeinde St. Johann zu Saarbrücken zur 200 jährigen Erinnerungs-Feier der am 24. Juni 1727 erfolgten Einweihung der alten Kirche

Von der Bedeutung der Schule für die Erziehung des
Volkes überzeugt, schrieb Graf Ludwig vor: „wo Schulen vom
Glockenampt und andern Gefällen uffgericht, daselbst soll jedes
Pfarrvolk mit Zuthun deren Filialen bequeme Schulhäuser vor
Schulmeister und ihre eigenen Kinder mit schuldiger Dankbarkeit
erbauen und im Bau erhalten“. Die Visitatoren sollten dem
Unterrichte beiwohnen und auf die Fortschritte der Kinder Acht
haben. Wenn Eltern aus Kargheit oder andern untauglichen
Ursachen ihre Kinder nicht zur Schule schickten, sollten sie gleichwohl
das Schulgeld zu entrichten schuldig sein und dessen erinnert
werden. Niemand sollte ohne Erlaubnis der Visitatoren seine
Kinder aus der Schule nehmen. Armen Schülern und „fähigen
Ingeniis, die für andern zu den Studiis tüchtig“, sollte aus dem
Kirchenvermögen, wenn möglich, eine Beisteuer gegeben werden.
Im Jahre 1604 erhob Graf Ludwig die Lateinschule in Saar—
brücken zu einem Gymnasium, an dem allezeit außer dem deutschen
Schulmeister fünf „Gottesfürchtige exemplarische und in guten
Künsten und Sprachen erfahrene Männer, die der reinen
ungeänderten Augsburgischen Konfession aufrichtig zugetan“ seien,
wirken sollten.)
Gleichermaßen suchte Graf Ludwig der Verschwendung und
den übermäßigen Gastereien zu steuern, die in jener Zeit besonders
bei Verlöbnissen, Hochzeiten, Kindtaufen und Leichenbegängnissen
im Schwange waren. Der Wohlstand scheint damals hier zu
Lande wie auch im übrigen Deutschland groß gewesen zu sein
und zu allerlei Üppigkeit verführt zu haben. Bei Verldbnissen
(Handstreich) sollen nicht mehr als 2 Tische zu je 10 Personen
erlaubt sein bei Strafe von einem halben Gulden für jede über—
zählige Person. Es soll dabei nicht mehr als eine Mahljzeit
angerichtet werden bei Strafe von 5 Gulden. Auf Hochzeiten
sollen nicht mehr als 5 Tische erlaubt sein, Herrendienern, auch
vornehmen Rats- und Gerichtspersonen 6 Tische, ungerechnet
Kutscher und Diener. Die Mahlzeit soll nicht länger dauern als

1) Stiftungsbrief des Gymnasiums vom 10. Dezember 1620.
            
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