Full text : Geschichte der evangelischen Gemeinde St. Johann zu Saarbrücken zur 200 jährigen Erinnerungs-Feier der am 24. Juni 1727 erfolgten Einweihung der alten Kirche

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Einheimische, die nach 9 Uhr in den Wirtshäusern Wein
trinken, sollen einen halben Gulden bezahlen. Das Kegelschieben
Sonntags zwischen der Morgen- und Mittagspredigt oder dem
Katechismus ist bei 3 Albus Strafe verboten; wer Kegel und
Kugel dargibt, zahlt das Doppelte. Die Hagelfeiertage,) Fastnacht,
Walpurgis und Johannisfeuer, Geläute und Glockenstreiche gegen
das Wetter, Gebete bei und über den Totengräbern sollen nicht
geduldet werden, auch nicht „übergebliebene Totenbein und genannte
Heiligen (Reliquien) wie auch Sakramenthäuslein, die man gänzlich
soll abschaffen und die Totenbein auf dem Gottesacker verscharren.“
Zusammenkünfte des jungen Volks, der Knechte und Mãgde zu
Winterszeiten in den Kunkel- oder Spinnstuben sollen bei 6 Albus
4Pfennigen Kirchenbuße verboten sein.
So griff die kirchliche Zucht fast auf alle Gebiete des
bürgerlichen Lebens über. Die sittlichen Zustände mochten wohl
in jener Zeit vielfach bedenklicher Art sein und Besserung
wünschenswert machen; anderseits war die Anstellung von be—
sonderen Kirchencensoren und ihre Belohnung mit der Hälfte der
Strafgelder nur zu sehr geeignet, Frömmelei und Denunziantentum
zu fördern.
Mehr Anerkennung verdienen die Bestimmungen über
Einsammlung von Almosen für die Armen, die Verwaltung des
Kirchengutes, Abhörung der Kirchenrechnungen und Erhaltung
von Kirchen, Pfarr- und Schulhäusern. Die Kirchen sollten in
gutem, baulichem Zustande gehalten werden, bei Neubauten mußten
die Pfarrinsassen Frondienste leisten, zuweilen auch die Meister und
Arbeiter beköstigen. Die Pfarrhäuser sollten beim Einzug eines
neuen Pfarres von dem Superintendenten und dem Kirchenschaffner
besichtigt und danach in Stand gesetzt werden. Der Kirchhof sollte
mit einer Mauer umfriedigt und darauf gehalten werden, daß
niemand aus der Gemeine seine Schafe, Kühe, Pferde und Säue
darauf treibe.

1) Der Hagelfeiertag war der Tag der Wetterherren Johannes und
Paulus, 26. Juni.
            
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