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zwischen den Evangelischen hervorriet. Im Verein mit den
übrigen wetteraurischen Grafen lehnten die Nassauer es ab, die
Konkordie zu unterschreiben.
Die Frömmigkeit und kirchliche Gesinnung des Grafen
Ludwig, der dem Grafen Philipp III. in der Regierung folgte
(1602 -1627), wird von seinem Biographen Dr. Werner sehr
gerühmt. Wie dieser erzählt, war Graf Ludwig beim Klange der
Sonntagsglocken der erste, der mit seinem ganzen Hause zur
Kirche ging; der Predigt folgte er mit großer Andacht und
wohnte dem Gottesdienste und dem Abendmahle bis zum Ende
bei. Sein Amt als oberster Landes-Bischof nahm er mit großer
Gewissenhaftigkeit wahr. Jeder Kandidat, der um eine Pfarr⸗
stelle sich erwarb, mußte sich in die jeweilige Residenz nach
Saarbrücken, Ottweiler oder Saarwerden begeben und dort in
der Schloßkirche vor dem gesamten Hofstaat nach dreimaliger
Verbeugung gegen den gräflichen Stand die Probepredigt halten,
in der es an lateinischen Citaten und Ausfällen gegen Rom und
die Sektierer nicht fehlen durfte. An seinem Hofe hatte er
gewöhnlich einen Geistlichen, der an der Tafel die Tischgebete zu
sprechen und die Seelsorge auszuüben hatte.
Auf die Sonntagsheiligung wurde streng gehalten. Während
des Gottesdienstes durften die Metzger kein Fleisch aushauen, die
Tore der Stadt blieben geschlossen, und die Schlüssel wurden
während dieser Zeit von dem Bürgermeister verwahrt. Die Be—
setzung der städtischen Ämter wurde von Pfingstmontag auf den
nächsten Mittwoch verlegt, damit niemand Ursache hätte, den
Gottesdienst zu versäumen.
Im Anfange des Jahres 1617 ließ der Graf alle
Superintendenten und Inspektoren seines Landes nach Saar—
brücken berufen, um über eine Jubelfeier der Reformation und
eine neue Ausgabe der nassauischen Kirchenordnung zu beraten.
Die Feier fand am ersten Sonntag nach dem Reformationstage
(2. November) statt; dabei wurde in allen Pfarreien ein für
diesen Tag besonders verfaßtes Kirchengebet verlesen. Die 1618