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als Pfarrer Johann Rüdinger, der 1601 seines Alters wegen
sich auf die Pfarrei St. Arnual versetzen ließ. Auf ihn folgte
M. Georg Keller, früher Pfarrer zu Saarwerden, der nach Beilsteins
Tode (1613) Superintendent wurde. In St. Johann wirkte
Magister Johann Ruß aus Straßburg bis zum Jahre 1602.
Zur Stütze der städtischen Pfarrer wurde ein Diakon als
Hilfsprediger angestellt. Als solcher ward genannt Philipp Dudler,
Kellers Schwiegersohn, sodann Georg Keller junior, der danach
Pfarrer zu St. Johann wurde.
Das Werk der Kirchenreform wurde von dem Grafen
Philipp III. durch die Einführung der nassauischen Kirchen—
ordnung abgeschlossen, die schon 1574 erlassen war und 1576
bei Sigmund Feyrabend in Frankfurt a. M. in Druchk erschien;
sie gab genaue Vorschriften über den Gottesdienst und jegliche Art
von kirchlichen Handlungen; ja, sie regelte das ganze Leben der
Gemeinde auf kirchlicher Grundlage. Es wird den Superinten⸗
denten und Predigern eingeschärft, bei der reinen Lehre, wie sie
in der Schrift, den drei bewährten Symbolen und dem Augsburger
Glaubensbekenntnis ausgesprochen sei, getreulich zu verharren;
sodann sollten sie des ärgerlichen und gefährlichen Disputierens,
wie es damals von vielen Geistlichen geübt wurde, sich enthalten
und dem Volke die wahre Religion ohne Spitzfindigkeit lehren.
Wenn einer unreine, ärgerliche Lehren verbreitete, so sollte er ermahnt,
im Wiederholungsfalle mit Geldbuße bestraft oder entlassen werden.
Für die Pfarrstellen sollten nur sittlich und wissenschaftlich
taugliche Prediger bestellt werden; über ihre Fähigkeit hatten die
Superintendenten ein schriftliches Zeugnis auszustellen. Auch die
sonstigen Kollatoren durften nur geeignete und würdige Personen
präsentieren; falls sie die Pfarrei länger als 2 Monate unbesetzt
liefzen, so sollte der Superintendent Macht haben, selbst sie
zu bestellen. Die Superintendenten sollten einmal im Jahre die
Pfarrei revidieren und darauf achten, daß das Pfarrgut nicht ver⸗
mindert werde. Den Kollatoren wurde verboten, von den Präsen⸗
tierten irgend ein Entgelt anzunehmen. Zweimal im Jahre sollten
die Pfarrer zu gemeinsamer Besprechung unter Leitung des Super—
intendenten zusammenkommen. Auch die Besserung der Sitte ließ