Full text : Geschichte der evangelischen Gemeinde St. Johann zu Saarbrücken zur 200 jährigen Erinnerungs-Feier der am 24. Juni 1727 erfolgten Einweihung der alten Kirche

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Die Zinsen des mündelsicher anzulegenden Kapitals fließen
dem Herrn Oberpfarrer Ilse, nach dessen Ableben den Kindern
des Genannten, Gustav, Käthe und Marie, zu gleichen Teilen,
beim Ableben eines der Vorgenannten den Überlebenden zur Hälfte
bezw. allein zu. Nach dem Tode sämtlicher Vorgenannten sollen
von den Zinserträgnissen alte, verlassene, würdige und bedürftige
protestantische Einwohnerinnen der Stadt St. Johann a. Saar,
welche mindestens 5 Jahre ununterbrochen in ihr gewohnt haben,
in der Weise unterstützt werden, daß die Kosten ihrer Unterbringung
und Verpflegung im Paul-Marien-Stift oder in einer ähnlichen
Zwecken dienenden und unter protestantischer Leitung stehenden
Anstalt in St. Johann ganz oder zum Teil getragen werden.
Nach dem Ableben der vorgenannten Kinder des Ober—
pfarrers Ilse soll das Vermögen der Stiftung in die Verwaltung
der Stadt St. Johann mit der Bestimmung übergehen, daß die
Verwendung der Zinserträgnisse nur nach Maßgabe des Stiftungs—
zweckes erfolgen darf und daß der jeweilige Bürgermeister der
Stadi St. Johann Vorsitzender des Stiftungsausschusses sein soll.

Die meisten dieser Stiftungen sind in die städtische Verwaltung
übernommen und zu einem Stock „Vereinigte Stiftungen zu
Wohltätigkeits- Unterstützungs -und gemeinnützigen Zwecken“ ver⸗
einigt worden. Die Barbestände wurden während des Wellkrieges
in Kriegsanleihe angelegt und durch die Inflation, welche dem
Weltkrieg folgte, entwertet. Das Vermögen der Stiftungen ging
dadurch fast ganz verloren.
Die Stadt Saarbrücken wendet aber reiche Mittel für die
Armen- und Wohlfahrtspflege auf. Der Haushalt der städtischen
Verwaltung für Armen-, Kranken- und Wohlfahrtspflege beläuft
sich im Jahre 1927 auf mehr als 16 Millionen Franken.
Diese Übersicht über die Stiftungen der evangelischen Ge—
meinde zeigt, daß von altersher hier der Spruch betätigt wurde:
„Zu helfen, wo tut Hilfe not,
Ist hier zu Land' ein alt Gebot.“
            
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