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23. Die Friedhöfe zu St. Johann.
Seit dem Bau der St. Johannes-Kapelle wurden die Ver—⸗
storbenen in und um dieselbe beerdigt. Aus dem Vertrage von
1453 (0gl. S. 8, Absatz 4) ergibt sich, daß auch zuweilen Bürger
von Saarbrücken hier eine Ruhestätte fanden. Noch bis zum
Jahr 1574 fand dies manchmal statt; als aber damals eine pest⸗
artige Krankheit ausbrach, ließ Graf Johann für beide Städte den
Kirchhof an der Kreuzkapelle (an der Stelle des Hauptzollamtes)
zu Saarbrücken anlegen. Im Jahre 1600 wurde ein neuer Kirch⸗
hof außerhalb der Stadt St. Johann beschafft, wozu 5 Garten⸗
stücke hinter der Kirche, welche der St. Johannes-Bruderschaft ge⸗
hörten, verwendet wurden. Dieser Platz neben dem Gerbergraben
diente den Evangelischen zum Beerdigungsplatz bis zum Jahre
1846. — Am 24. Juni 1846 wurde der neue Friedhof auf dem
Rotenberg eingeweiht. Die Teilnehmer versammelten sich nachmittags
314 Uhr am 24. Juni in der evangelischen Kirche zu St. Johann.
Um 4 Uhr begab sich die Versammlung unter Glockengeläute und
Musikbegleitung nach dem außer Gebrauch zu setzenden Friedhof
an der Gerberstraße. Hier wurde zunächst gesungen: „O wie
selig seid ihr doch, ihr Frommen“, dann hielt der Pfarrer Dr.
Follenius eine Rede, auf welche der astimmige Gesang: „Wie
sie so sanft ruhn“ und Gebet und Segen folgte. Der 4stimmige
Gesang: „Auferstehn wirst du“ schloß die Feier, und der Friedhof
war für seine bisherige Bestimmung geschlossen. Hierauf zog die
Versammlung unter Glockengeläute und Absingen des Liedes:
„Es ist noch eine Ruh vorhanden“ mit Musikbegleitung nach dem
neuen Gottesacher auf dem Rotenberg. Hier wurde zuerst von
der Gemeinde gesungen: „Die auf der Erde wallen.“ Darauf
folgte eine Festliturgie mit 4stimmigem Chor und Gebet und Predigt.