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den Staatsbehörden zu. Seit dem Jahre 1826 ist die rheinische
evangelische Kirche dem Konsistorium in Koblenz unterstellt.
Im Jahre 1846 wurde zum ersten Male eine Landessynode
(Generalsynode) berufen. Im Jahre 1848 wurde zur einheit⸗
lichen Verwaltung der kirchlichen Einrichtungen das Oberkonsistorium
in Berlin begründet, an dessen Stelle im Jahre 1850 der
evangelische Oberkirchenrat trat.
Im Jahre 1893 wurde an Stelle des alten nassauischen
Gesangbuches das evangelische Gesangbuch für Rheinland und
Westfalen eingeführt.
Die nach der Einsetzung der Regierungskommission drohende
Gefahr einer Abtrennung der Saarländischen Kirche von der
preußischen Landeskirche wurde durch das Festhalten der evangelischen
Geistlichkeit an ihrem verfassungsmäßigen Rechte glücklich abgewendet.
Eine wichtige Veränderung wurde durch das kirchliche Ge—
meindewahlgesetz vom 19. Juni 1920 herbeigeführt, das allen
männlichen und weiblichen Mitgliedern der Kirchengemeinde, die
am Wahltage mindestens 24 Jahre alt sind, zu den kirchlichen
Gemeindelasten beitragen und wenigstens drei Monate in der
Gemeinde wohnen, das Wahlrecht für die Kirchenvertretung verleiht.
Wählbar für die Gemeindevertretung sind nach diesem Gesetz alle
Wahlberechtigten, für das Presbyterium aber nur, wenn sie das
dreißigste Lebensjahr vollendet haben. Die Wahl erfolgt nach
dem Grundsatz der Verhältniswahl.
Am 5. Dezember, dem 2. Advent 1920, fand ein allgemeiner
Volkskirchentag statt, an dem in allen Kirchen des Saargebietes
über den Neuaufbau der evangelischen Kirche gepredigt wurde.
In der Ludwigskirche predigte der Generalsuperintendent der Rhein—
provinz D. Klingemann. Am Nachmittag fand ebenda eine große
kirchliche Versammlung statt, in der Ansprachen mit Gesangsvor—⸗
trägen wechselten. Die erhöhte Teilnahme an dem kirchlichen Leben
zeigte sich auch im Oktober 1924 auf dem Kölner Kirchentag, der
von so vielen Teilnehmern aus dem Saargebiet besucht wurde,
daß ein Sonderzug zur Hin- und Rückfahrt genommen werden
konnte. Am 1. Oktober 1924 wurde die neue preußische Kirchen—