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und bei Beerdigungen das Bewerfen mit Erde beachtet werde,
lehnte die Repräsentation am 4. Oktober 1835 mit 20 gegen 16
Stimmen den Altarschmuck ab.“ Und so ist es noch heute in der
alten Kirche, wo es keine Altarleuchter und kein Kruzifix gibt,
während Saarbrücken den Beschluf; vom 13. April 1835
ausgeführt hat.“
Die Kirchenordnung machte die presbyteriale Organisation
der Gemeinden zum eigentlichen Grundstein der Kirchenderfassung.
Während bis dahin das Presbyterium die einzige Gemeinde—
vertretung war, wurde durch die neue Kirchenordnung für jede
über 200 Seelen zählende Gemeinde eine größere Gemeinde—
vertretung (Repräsentation) geschaffen, welche zwischen dem
Presbyterium und der Gemeinde steht. Dieser Gemeindevertretung
erteilte die Kirchenordnung die Befugnis, gemeinschaftlich mit dem
Presbyterium 1) den Pfarrer zu wählen, 2) über Erwerbung
oder Veräußerung von Grundeigentum zu beschließen, 3) Gehälter
und Gehaltszulagen für Pfarrer oder Kirchenbeamte festzusetzen
und 4) bei Unzulänglichkeit des Kirchenvermögens über die
Beschaffung der nötigen Mittel zu beraten und nötigenfalls eine
Umlage auf die Gemeindeglieder zu beschließen und der Regierung
zur Bestätigung vorzulegen. Das Presbyterium in St. Johann
besteht mit Einschluf; der 3 Geistlichen aus 11, die größzere
Gemeindevertretung aus 48 Mitgliedern, unter denen 3 Frauen sind.
Außerdem werden Kreissynoden berufen, die aus den
Pfarrern des Kreises und je einem weltlichen Mitglied für jede
Gemeinde bestehen. An der Spitze jeder Kreissynode steht ein
auf 6 Jahre gewähltes Direktorium, das aus dem Superintendenten
als Vorsitzenden, dem Assessor und dem Schriftführer (Scriba)
besteht. Im Jahre 1907 wurde die Kreissynode Saarbrücken in
die Synoden Saarbrücken und St. Johann geteilt. Die Super—⸗
intendenten der Synode St. Johann waren Pfarrer de Wyl in
Friedrichsthal, Pfarrer Holthöfer in Wellesweiler, Pfarrer Lichnock
in St. Johann und Pfarrer Imig in Sulzbach. In ähnlicher
Weise ist die kirchliche Vertretung der Provinz, die alle 3 Jahre
zusammentretende Provinzialsynode, zusammengesetzt. Die Auf—
sicht über alle milden Stiftungen und das Kirchenvermögen steht