ein Stadtverordneter seinen Wohnsitz in einen anderen Stadtbezirk,
so erlischt sein Stadtverordneten-Mandat.
Ebenso wird jedem Bejirk die gleiche Anzahl von unbesoldeten
Beigeordneten entnommen.
Für jeden Bezirk beträgt die Zahl der Stadtverordneten 15,
die der unbesoldeten Beigeordneten 2.
In dem Stadtausschuß. muß jeder Stadtbezirk vertreten
sein.
Die erstmalige Wahl der Stadtverordneten der vereinigten
Stadt erfolgt alsbald nach Veröffentlichung des Vereinigungsgesetzes
auf Grund der letzten berichtigten Listen der stimmfähigen Bürger.
Die neuen Stadwerordneten werden auf sechs Jahre gewählt.
Zur Deckung des durch Gemeinde-Einkommensteuer aufzu⸗
bringenden etatsmäßigen Bedarfs werden die Steuerpflichtigen der
vereinigten Stadt mit gleichen Prozentsätzen herangezogen. Dazu
werden im Stadtbezirk Saarbrücken in den ersten 10 Jahren 5000,
dann 2 Jahre lang 3712 90 und dann 3 Jahre lang 2500 vom
umlagefähigen Steuersoll erhoben.
Am 29. März 1909 erhielt der Vereinigungsvertrag durch
Königliche Verordnung mit Zustimmung der beiden Häuser des
Landtags Gesetzeskraft, und am 1. April 1909 konnte die neue
Verwaltung ins Leben treten.
Es war eine überaus wichtige Frage, wer an die leitende
Stelle treten sollte. Da zwischen den früheren Stadtverwaltungen
scharfe Gegensätze hervorgetreten waren, so einigte man sich dahin,
daß an die Spitze der neuen Großstadt auch neue Männer treten
sollten, die den Verhältnissen ganz unbefangen und unparteiisch
gegenübertreten könnten. So schieden denn außer Bürgermeister
Feldmann auch Bürgermeister Dr. Neff und Bürgermeister
Schmook aus. Die beiden ersteren traten in den Ruhestand und
erhielten für ihre Verdienste von Sr. Maj. dem König den Titel
Oberbürgermeister; Feldmann zog sich nach Freiburg i. B.,
Dr. Neff nach München zurück. Bürgermeister Schmook er—
hielt für seine Gehalts- und Pensionsansprüche eine Ablösungs—
summe und wurde zum Regierungsrat in Marienwerder ernannt.