Full text : Geschichte der evangelischen Gemeinde St. Johann zu Saarbrücken zur 200 jährigen Erinnerungs-Feier der am 24. Juni 1727 erfolgten Einweihung der alten Kirche

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Stadwerordneten aus den drei Städten die von den Gemeinde—
Vertretungen aufzustellenden Verzeichnisse ihrer Vermögens⸗, Schuld⸗
und Einkommensverhältnisse prüfen und begutachten sollte“,
in St. Johann mit dem Zusatz: „alles dies jedoch unter
dem ausdrücklichen Vorbehalt, daß durch diesen Beschluß zur Ver—
einigungsfrage der drei Städte in keiner Weise Stellung genommen,
und daß dem zu erstattenden Gutachten des Regierungskommissars
eine weitere als lediglich zur Aufklärung dienende Bedeutung nicht
beigelegt werden solle.“
Daraufhin wurde von dem Regierungspräsidenten der damalige
Kommunaldezernent Dr. Schmidt mit der Leitung der Verhand—
lungen beauftragt, und von den drei Stadtverwaltungen wurden
ausführliche Nachweise über ihre Vermögensverhältnisse dem
Regierungskommissar zur Prüfung übersandt. Da jedoch Dr. Schmidt
bald in ein anderes Amt versetzt wurde, so kam es zu keinem end⸗
gültigen Gutachten über diese schwierigen Fragen; immerhin trug
die Zusammenstellung des Materials wesentlich zur Klärung der
Frage der Vereinigung bei. Nachdem endlich die Stadtverordneten
von St. Johann am 7. November 1907 grundsätzlich ihr Ein—
verständnis zur Vereinigung der Saarstädte erklärt hatten, begannen
am 23. Januar 1908 die Verhandlungen der Vereinigungs—
kommission. Diese Kommission hielt bis zum 1. Dezember 1908
teils in voller Besetzung, teils in einer besonderen Unterkommission
zur Prüfung der Vermögensverhältnisse der städtischen Betriebswerke
14 Sitzungen ab, in denen nach eingehender Prüfung der vor—⸗
gelegten Unterlagen die Bedingungen, unter denen die Vereinigung
den drei Stadtverordnetenversammlungen empfohlen werden sollte,
beraten wurden. Als die Beratungen bei der genauen Erörterung
der städtischen Vermögenswerte sich in die Länge zogen, stiellte ein
Stadwerordneter von Saarbrücken, Theodor Vogel, den Antrag,
daß man den Regierungspräsidenten Dr. Baltz zu Trier einladen
möge, die Verhandlungen zu leiten. Nachdem dieser Antrag an⸗
genommen war und der Regierungspräsident sich bereit erklärt
hatte, gelang es dessen geschickter Vermittlung, die Verhandlungen
zu einem gedeihlichen Ende zu führen. So kam der Ver—
einigungsvertrag zustande, der, nachdem die einzelnen
            
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