Full text : Geschichte der evangelischen Gemeinde St. Johann zu Saarbrücken zur 200 jährigen Erinnerungs-Feier der am 24. Juni 1727 erfolgten Einweihung der alten Kirche

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noch keine Befestigung; doch wurde der Ort wohl bald nachher
mit einer Mauer umgeben. 1442 wird der große „Torn“ bei
der Kirche erwähnt; somit war damals der Mauerring vollendet.
Die Mauer durchbrachen drei Tore; das Untertor an der jetzigen
Fürstenstraßze, das Obertor und das Saar-⸗ oder Brückentor, welche
mit Türmen gesichert waren. Ferner standen an der Nordseite
der Pulverturm und der Betzenlochturm; ein Turm stand an der
Südost- und der weißze Turm an der Südwestecke der Stadtmauer.
Die Mauer war mit Gräben umgeben, die sich in der Richtung
der heutigen Fürstenstraße, Gerberstraße, Bleichstraße, Schillerallee
und Schillerstraße erstreckten; dieser Straßenzug schließt die alte
Stadt ein. Vorstädte gab es nicht; nur die Gerbhäuser lagen
außerhalb der Stadt.
Die Unterhaltung und Bewachung der Befestigungen lag
den Bürgern beider Städte ob. Um die Mitte des 15. Jahrhunderts
liefßz Graf Johann III., der in mancherlei Fehden verwickelt war,
den Mauerring der beiden Städte erneuern und verstärken. Wir
erfahren das aus einer Urkunde des Grafen vom 11. Januar 1458.
Die Bürger hatten eine Bittschrift an den Grafen gerichtet, in
welcher sie erklärten, daß es ihnen in diesen gefährlichen Kriegs⸗
zeiten sehr schwer und lästig falle, die Städte zu bewachen und zu
behüten, und daß es ihnen ohne des Grafen Rat, Hilfe und Gnade
nicht möglich sei „die Befestong und gewere der stede, als das noit
ist, zu buwen und zu follenfüren“. In Erwägung dieser „Bitte
seiner lieben Getreuen, ihrer Armut und Vergänglichkeit und
schweren Lasten, auch der Kriegsläufe und mancherlei gefährlichen
Aufsätze (Anschläge), die täglich auf Städte und Schlösser gestellt
werden“, gestattete der Graf den Bürgern ein neues „Umgeld“n)
auf den Wein, der zu Saarbrücken und zu St. Johann zum Zapfen

1) Umgeld ist nicht Ohmgeld, wie Köllner schreibt. Das Wort „Ohm“
tommt in der Verordnung des Grafen gar nicht vor, auch hatte eine Ohm
nicht 20, sondern 80 Maß, die kleine Ohm 24 Maß. Umgeld ijt eine Entstellung
von „Ungelt“, d. h. was man nicht schuldig ist, für dessen Zahlung es keinen
Rechtsgrund gibt. In einer Urkunde von 1290 heißt es: indebitum quod
vulgo ungelt dicitur.
            
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