1
eines besonderen Gemeinderats und eines Gemeindevorstandes
angeordnet. Bestehende Samtgemeinden konnten getrennt werden,
wenn alle beteiligten Gemeinden einverstanden waren.
Am 18. September 1850 wählte der Gemeinderat von
St. Johann einen kollegialen Gemeindevorstand, nachdem das
nicht pensionsfähige Gehalt des zukünftigen Bürgermeisters auf
450 Taler festgesetzt worden war. Darauf wurde der bisherige
Gemeindevorsteher Friedrich Bentz zum Bürgermeister von
St. Johann gewählt, und der Gemeinderat faßte den einstimmigen
Beschluß, daß die vollständige Trennung der Gemeinde
St. Johann aus der Samtgemeinde Saarbrücken jetzt vollzogen
werden solle. Aber die Regierung verweigerte die Bestätigung
dieses Beschlusses, weil die Gemeinde Brebach sich gegen die
Trennung erklärt hatte.
Der Gemeinderat von St. Johann erneuerte aber noch vor
Ablauf des Jahres seinen Antrag mit der Begründung, daß die
eigentümlichen Verhältnisse der Bürgermeisterei die Trennung
erforderten, da zwei Städte, welche beide eine beinahe gleich großze
Bevölkerung, beide ein nicht unbeträchtliches getrenntes Gemeinde—
vermögen und getrennte Einrichtungen aller Art besäßen, in eine
Bürgermeistereiverwaltung eingezwängt seien, wodurch eine gewisse
Rivalität und damit notwendige Reibungen entständen, welche
bei einer gänzlichen Trennung beider Städte aufhören würden.
Die Durchführung dieses Beschlusses scheiterte abermals an dem
Widerspruch von Brebach, und die Samtgemeinde wurde wieder⸗
hergestellt, zu deren erstem Beigeordneten der Bürgermeister Bentz
von St. Johann gewählt wurde. Bentz behielt aber seine Stellung
als Oberhaupt der Einzelgemeinde St. Johann, und als Bei—
geordneter wurde ihm Friedrich Lucas beigegeben. Zu dem
Samtgemeinderat, der aus 12 Mitgliedern bestand, gehörten
Ferdinand Riotte, Karl Wins weiler und Ludwig Geisbauer
von St. Johann.
Eine neue Wendung nahm die Angelegenheit, als im Jahre
1856 die abgeänderte Gemeindeordnung für die Rheinprovinz und
zugleich die Rheinische Städteordnung nach dem Gesetz vom 15. Mai
1856 eingeführt wurden. Die Regierung schlug vor, die beiden